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V

VISAGUARD-Glossar: Buchstabe V

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Vander-Elst

Das Vander Elst-Visum ermöglicht Unternehmen aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten, ihre Drittstaatsangehörigen nach Deutschland zu entsenden, ohne dass eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 21 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Vander Elst Visum

Verfahrenshinweise

Verfahrenshinweise sind Verwaltungsanweisungen die von übergeordneten Behörden an die nachgeordneten Behörden erteilt werden. Die Verfahrenshinweise enthalten Interpretationshilfen und Anwendungshinweise zu den jeweils geltenden Gesetzen. Verfahrenshinweise können Grundlage eines Anspruchs nach der Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 GG) sein.

Zugehörige Rechtsquelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Behörden & öffentliche Ressourcen Migration

Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)

Die Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB) sind eine behördliche Auslegungs- und Interpretationshilfe für die Sachbearbeiter des Landesamts für Einwanderung (LEA). Die VAB werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet.

Zugehörige Rechtsquelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Behörden & öffentliche Ressourcen Migration

Verjährung

Von einer Verjährung spricht man, wenn zwar eine Straftat begangen wurde, diese aber nicht mehr durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte verfolgbar ist (siehe § 78 StGB). Die meisten aufenthaltsrechtlichen Straftaten verjähren nach drei Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

Zugehörige Rechtsquelle: § 78 StGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Strafrecht für Ausländer

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Ein abgelaufener Aufenthaltstitel muss verlängert werden. Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung (siehe § 8 AufenthG). Der Verlängerungsprozess ist in der Regel deutlich einfacher als die erstmalige Erteilung, da oft viele Dokumente bereits in der Akte der Behörde vorhanden sind.

Zugehörige Rechtsquelle: § 8 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Vermittlungsabsprache

Internationale Fachkräfte können über die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Vermittlungsabsprachen angeworben werden, auch wenn die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem Referenzberuf noch nicht festgestellt wurde (siehe § 2 BeschV).

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Vermittlungsabsprachen

Verpflichtungserklärung

Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (Verpflichtungserklärung).

Zugehörige Rechtsquelle: § 68 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Verpflichtungserklärung

Versagungsgründe (Arbeitserlaubnis)

Versagungsgründe sind bestimmte Lebenssachverhalte, bei denen die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Zustimmung zur Beschäftigung erteilen darf (siehe § 40 AufenthG). Häufige Versagungsgründe sind z.B. die Leiharbeit (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) oder ein unredlicher Arbeitgeber (§ 40 Abs. 3 AufenthG).

Zugehörige Rechtsquelle: § 40 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten

Vertrauensanwalt

Ein Vertrauensanwalt ist ein ausländischer Rechtsanwalt, welcher im Herkunftsland des Ausländers für diesen (mit Vollmacht) bestimmte Auskünfte beantragt oder Rechtshandlungen vornimmt (z.B. Beantragung einer Geburtsurkunde im Heimatland). Die Vertrauensanwälte sind in jedem Land unterschiedlich, weswegen teilweise von den Botschaften entsprechende Listen veröffentlicht werden (siehe z.B. Liste der vertrauenswürdigen Rechtsanwälte in Pakistan (Botschaft Islamabad)).

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1ff. BRAO/§§ 1 ff. BORA

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland

Vertriebene

Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat.

Zugehörige Rechtsquelle:§ 1 BVFG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Verwaltungsakt

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 VwVfG). Klassische Verwaltungsakte sind etwa die Erteilung, Ablehnung, Widerruf oder Rücknahme eines Aufenthaltstitels.

Zugehörige Rechtsquelle: § 35 VwVfG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Verwaltungsverfahren im Aufenthaltsrecht

Verwaltungsgericht

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt (§ 1 VwGO). Verwaltungsgerichte entscheiden in den meisten Rechtsfragen, die den Aufenthalt von Ausländern betreffen (z.B. Untätigkeitsklagen gem. § 75 VwGO). Das Verwaltungsgericht Berlin ist als zentrales Visumsgericht für alle Remonstrationen und Visaklagen zuständig (siehe § 52 Nr. 2 VwGO).

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. VwGO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland

Verwaltungsverfahren

Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein (§ 9 VwVfG).

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. VwVfG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland


Verzicht (Staatsangehörigkeit)

Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.

Zugehörige Rechtsquelle: § 26 StAG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben

Verzögerungsrüge

Bei überlanger gerichtlicher Verfahrensdauer können Verfahrensbeteiligte eine Entschädigung verlangen. Entschädigung erhält ein Verfahrensbeteiligter nur, wenn er bei dem mit der Sache befassten Gericht die Dauer des Verfahrens gerügt hat (Verzögerungsrüge). Die Verzögerungsrüge kann erst erhoben werden, wenn Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird; eine Wiederholung der Verzögerungsrüge ist frühestens nach sechs Monaten möglich, außer wenn ausnahmsweise eine kürzere Frist geboten ist (siehe § 198 GVG).

Zugehörige Rechtsquelle:´§ 198 GVG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland


Visadatei

Jede Auslandsvertretung, die mit Visumangelegenheiten betraut ist, führt ein Dateisystem über Visumanträge, die Rücknahme von Visumanträgen und die Erteilung, Versagung, Rücknahme, Annullierung und Aufhebung sowie den Widerruf von Visa.

Zugehörige Rechtsquelle: § 69 AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer


Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009)

Der Visakodex ist die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, mit der ein Gemeinsamer Visakodex für die Mitgliedstaaten eingeführt wurde, die das Schengener Abkommen anwenden. Er regelt einheitlich das Verfahren zur Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).

Zugehörige Rechtsquelle: Verordnung (EG) Nr. 810/2009

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengen-Visum

Visa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 767/2008)

Die Visa-Verordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008, auch bekannt als VIS-Verordnung. Die Verordnung regelt die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Visa-Informationssystems (VIS). Das VIS ist eine zentralisierte EU-Datenbank, in der Informationen zu Visumanträgen für den Schengen-Raum gespeichert und ausgetauscht werden.

Zugehörige Rechtsquelle: Verordnung (EG) Nr. 767/2008

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Voraussetzungen D-Visum


Visawarndatei

Die Visa-Warndatei dient der Unterstützung der Visumbehörden im Visumverfahren und damit der Bekämpfung der illegalen Einreise. In der Datei werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige im Visumverfahren beteiligte Personen (sog. Referenzpersonen) gespeichert, sofern sie mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit ganz speziellen sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind (siehe § 1 ff. VWDG).

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 ff. VWDG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer

Visum

Ein Visum ist eine behördliche Erlaubnis in Form eines Vermerks im Reisedokument (meist Reisepass), mit dem der Inhaber eines ausländischen Passes berechtigt wird, in einen Staat einzureisen, sich dort aufzuhalten oder diesen zu durchqueren. Langfristige Aufenthaltstitel wie das D-Visum werden meist als eigenes Dokument ausgestellt (Plastikkarte (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT))).

Zugehörige Rechtsquelle: § 6 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Voraussetzungen D-Visum


Visumhandbuch

Das Visumhandbuch ist eine Verwaltungsanweisung, welche vom Auswärtigen Amt (AA) erstellt wurde und für alle Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) Deutschlands gilt. Das Visumhandbuch enthält zahlreiche Anwendungshinweise und Interpretationshilfen zum Aufenthaltsgesetz und allen Nebengesetzen und ist im Regelfall Grundlage der Entscheidung der Botschaftsmitarbeiter.

Zugehörige Rechtsquelle: § 6 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Visumhandbuch

Visumkategorien (A-, B-, C-, D-)

Die Visumkategorien A, B, C und D bezeichnen verschiedene Arten von Visa, die nach Dauer, Zweck und Aufenthaltsrecht unterschieden werden. Ein A-Visum ist Flughafentransitvisum, ein C-Visum ist ein Schengen-Visum und D-Visa sind langfristige nationale Visa. Das B-Visum war ein Durchreisevisum, das allerdings in dieser Form nicht mehr existiert.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1, Art. 2 Visakodex, § 6 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Visumarten


Visumpflicht

Eine Visumpflicht (also eine Pflicht zur Einholung eines Visums vor der Einreise) besteht grundsätzlich für alle Ausländer (siehe § 5 Abs. 2 AufenthG). Hiervon sind allerdings zahlreiche Staatsangehörige ausgenommen (siehe etwa § 41 AufenthV). Das Auswärtige Amt stellt eine Liste zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, welche Nationalitäten ein Visum vor der Einreise beantragen müssen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 5 Abs. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Visumpflicht

Vollmacht/Anwaltsvollmacht

Die Anwaltsvollmacht berechtigt Rechtsanwält/innen zur Vornahme von Rechtshandlungen für den Ausländer. Die Vollmacht ist Voraussetzung für die Vertretung durch einen Anwalt vor den deutschen Behörden und Gerichten (§ 164 BGB)

Zugehörige Rechtsquelle: § 164 BGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visum


Vorabzustimmung

Durch eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann die Zulassung einer Person aus einem Drittstaat zum deutschen Arbeitsmarkt beschleunigt werden. In diesen Fällen stimmt die Bundesagentur für Arbeit bereits vor dem Visumantrag der Beschäftigung zu, was das Visumverfahren beschleunigt, da die Zustimmung dann nicht mehr von der Botschaft eingeholt werden muss. Grundsätzlich kann nicht nur die Bundesagentur für Arbeit eine Vorabzustimmung erteilen, sondern auch die Ausländerbehörde (z.B. in Familiennachzugsfällen; siehe § 31 Abs. 3 AufenthV).

Zugehörige Rechtsquelle:§ 39 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Zustimmung Bundesagentur für Arbeit

Vorbereitungshaft

Ein Ausländer, der sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot im Bundesgebiet aufhält und keine Betretenserlaubnis besitzt, ist zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht oder er auf Grund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses ausgewiesen worden ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 62c AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Strafrecht für Ausländer


Vorbeschäftigungszeit

Vorbeschäftigungszeiten bezeichnen Zeiträume, in denen ein Ausländer bereits einer abhängigen weisungsgebundenen Tätigkeit nachgegangen ist. Die Vorbeschäftigungszeit ist beispielsweise bei der unbeschränkten Arbeitsmarktzulassung relevant (siehe § 9 BeschV).

Zugehörige Rechtsquelle: u.a. § 9 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Unbegrenzte Arbeitserlaubnis erhalten


Vorrangprüfung

Für die Arbeitsaufnahme zugewanderter Personen muss die Bundesagentur für Arbeit in manchen Fällen eine Vorrangprüfung durchführen. Bei dieser wird geprüft, ob die konkrete Stelle mit einer in Deutschland arbeitssuchend gemeldeten Person besetzt werden kann. Die Vorrangprüfung soll beispielsweise nach der gesetzlichen Dogmatik in Fällen der Beschäftigung von privilegierten Staatsangehörigen durchgeführt werden (siehe § 26 Abs. 1 BeschV). Die Vorrangprüfung spielt in der migrationsrechtlichen Praxis allerdings kaum noch eine Rolle und ist heutzutage weitestgehend abgeschafft.

Zugehörige Rechtsquelle: § 39 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Vorrangprüfung


Vorübergehender Schutz

Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 24 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

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