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  • Wann gilt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland? Und für wen gilt es nicht?

    Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Doch nicht für alle Menschen ohne deutschen Pass gilt das Gesetz gleichermaßen. VISAGUARD erklärt, wer unter das AufenthG fällt – und für wen es (ausnahmsweise) nicht gilt. Der Grundsatz: AufenthG gilt für alle Ausländer Grundsätzlich gilt das Aufenthaltsgesetz für alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit  besitzen – unabhängig davon, ob sie einen anderen Pass besitzen oder staatenlos sind. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 AufenthG . Auch Staatenlose fallen unter diesen Anwendungsbereich. Die einzige Voraussetzung: Die Person darf nicht Deutsche*r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein. Zum Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes gibt es allerdings mehrere Ausnahmen, die im Folgenden beschrieben werden. 1. Ausnahme: Unionsbürger und EWR-Staatsangehörige Für Bürgerinnen der Europäischen Union (EU)  und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich nicht. Für sie gelten Sonderregelungen, nämlich das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)  sowie die Vorschriften des Unionsrechts. Das heißt: Der Aufenthalt von EU-Bürgerinnen richtet sich in erster Linie nach dem EU-Recht, nicht nach dem AufenthG. Nur in bestimmten Sonderfällen – z. B. wenn ein Unionsbürger sein Freizügigkeitsrecht verloren hat – kann das Aufenthaltsgesetz ausnahmsweise doch Anwendung finden. Solche Fälle sind in § 11 FreizügG/EU geregelt. Auch Angehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz  profitieren vom Freizügigkeitsrecht. Ihr Aufenthalt in Deutschland unterliegt daher ebenfalls nicht dem AufenthG, sondern spezifischen zwischenstaatlichen Regelungen. 2. Ausnahme: Diplomaten und konsularische Vertreter Nicht erfasst vom AufenthG sind außerdem sogenannte exterritoriale Personen  – etwa Diplomatinnen und Diplomaten , Mitglieder konsularischer Vertretungen oder andere offizielle Repräsentant*innen anderer Staaten, die sich auf amtliche Einladung in Deutschland aufhalten. Ihr Aufenthaltsstatus wird nicht durch das Aufenthaltsgesetz, sondern durch völkerrechtliche Vereinbarungen geregelt. Zuständig ist hier in erster Linie das Auswärtige Amt, nicht die örtliche Ausländerbehörde (siehe Organigramm des Auswärtigen Amts ). 3. Ausnahme: Sonderregelungen durch internationale Verträge Schließlich nennt § 1 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG weitere Personengruppen, deren Aufenthalt aufgrund völkerrechtlicher Verträge besonders geregelt ist. Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeiter*innen internationaler Organisationen , die in Deutschland besondere Rechte und Immunitäten genießen. Welche internationalen Abkommen hier gelten, ergibt sich unter anderem aus dem sogenannten Fundstellennachweis A und B , die jährlich vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht werden. Staatenlose: In der Regel unter dem Schutz des AufenthG Eine häufige Unsicherheit betrifft staatenlose Personen . Für sie gilt: Ja, das Aufenthaltsgesetz findet Anwendung – sofern sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es gibt keine „Staatsangehörigkeit ungeklärt“ im rechtlichen Sinn. Entweder eine Person hat eine (ggf. noch zu ermittelnde) Staatsangehörigkeit – oder sie ist staatenlos. Wer staatenlos im Sinne des Staatenlosenübereinkommens (StlÜbk) ist, kann zusätzlich zur aufenthaltsrechtlichen Einordnung einen besonderen Status als Staatenloser erhalten. Damit verbunden sind bestimmte Rechte – ähnlich wie bei Flüchtlingen nach der Genfer Konvention. Diese Rechte – z. B. auf Sozialleistungen, einen Reiseausweis oder Freizügigkeit – hängen aber in der Regel davon ab, dass der Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Eine bloße Duldung oder Gestattung reicht nicht aus, um diese Rechte in Anspruch zu nehmen. Nur mit einem Aufenthaltstitel nach dem AufenthG lassen sich diese Ansprüche vollständig realisieren. Fazit: Für wen gilt das AufenthG (Anwendungsbereich)? Das Aufenthaltsgesetz gilt für fast alle Menschen, die keinen deutschen Pass haben – außer: Bürger*innen der EU und des EWR (sofern freizügigkeitsberechtigt), Diplomaten und ähnliche Amtspersonen anderer Staaten, bestimmte Gruppen, die aufgrund internationaler Verträge besondere Privilegien haben. VISAGUARD hilft Ihnen dabei, zu klären, ob das Aufenthaltsgesetz auf Sie oder Ihre Angehörigen Anwendung findet – und was das für Ihren Aufenthalt in Deutschland konkret bedeutet. Vertrauen Sie auf unsere Partneranwält*innen für Migrationsrecht in Berlin – transparent, kompetent, digital.

  • Neue Programme der Imagine Foundation: She makes it in Germany

    Die Imagine Foundation e.V.  hat ihre Arbeit im Bereich legaler Migration weiter ausgebaut und betreibt inzwischen fünf Programme, die Menschen weltweit unterstützen, fundierte Entscheidungen über Studium , Arbeit  und Migration nach Europa zu treffen. Mit den jüngsten Erweiterungen – She Makes It in Germany  und Imagine Iraq  – stärkt die Stiftung ihre Mission, die Kluft zwischen vorhandenem Talent und fehlenden Möglichkeiten zu überbrücken. Für viele Migrantinnen und Migranten, die über VISAGUARD nach Wegen suchen, rechtssicher nach Deutschland zu kommen, bietet dieses Angebot spannende neue Perspektiven. Unterstützung für Frauen: „She Makes It in Germany“ Ein Highlight unter den neuen Projekten ist das Programm „She Makes It in Germany“, das sich speziell an Frauen  richtet. Es bietet gezielte Unterstützung bei der Bewerbung um Arbeitsplätze und Studienplätze in Deutschland. Von der ersten Orientierung über die Bewerbung bis hin zur Vertragsunterzeichnung oder Immatrikulation werden Teilnehmerinnen durch individuelle Coachings  begleitet. Dieses Programm ist ein wichtiges Signal: Frauen, die oft besonderen Herausforderungen in Migrationsprozessen gegenüberstehen, erhalten hier konkrete Hilfestellungen, um selbstbestimmt ihre berufliche oder akademische Zukunft in Deutschland zu gestalten.  Imagine Iraq: Neue Wege für Studierende und Fachkräfte Mit „Imagine Iraq“ richtet sich die Stiftung an Studierende  und Fachkräfte  aus dem Irak . Hier geht es um persönliche Beratung, Coaching und klare Informationen zu Studien- und Arbeitsmöglichkeiten – sowohl im eigenen Land als auch im Ausland. Gerade für irakische Bewerberinnen und Bewerber, die häufig vor komplexen Informationslagen stehen, schafft das Programm Transparenz und zeigt rechtssichere Migrationswege auf. Für Deutschland ist dies besonders relevant, da Fachkräfte aus dem Irak in Branchen wie Medizin, Pflege  oder Ingenieurwesen dringend gebraucht werden. Bewährte Programme: Von Mentoring bis Stipendien Neben den neuen Initiativen führt die Imagine Foundation auch ihre bestehenden Programme fort. Der Imagine Job Booster  unterstützt Bewerberinnen und Bewerber mit Coaching für Lebenslauf, LinkedIn und Vorstellungsgespräche, um den Einstieg in den europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Imagine Fellowship  bringt Kandidaten direkt mit europäischen Arbeitgebern zusammen und begleitet sie beim gesamten Relocation-Prozess. Mit Students Without Borders  werden Stipendien und Studienwege eröffnet, wenn im Herkunftsland keine Optionen bestehen – mit besonderem Fokus auf Frauen in MINT-Fächern. Diese Programme bieten strukturierte, legale Migrationspfade und helfen, Chancenbarrieren zu überwinden. Mehr als 500 Absolventinnen und Absolventen profitieren jedes Jahr von diesem Netzwerk. Fazit: Neue Chancen für legale Migration nach Deutschland Die Arbeit der Imagine Foundation zeigt, wie wichtig strukturierte Programme für eine erfolgreiche und rechtssichere Migration sind. Gerade für Menschen, die über VISAGUARD nach qualifizierten Anwälten und Orientierung im Migrationsrecht suchen, sind solche Initiativen von großem Wert. Sie eröffnen nicht nur Perspektiven für Einzelne, sondern leisten auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Mit den neuen Programmen She Makes It in Germany und Imagine Iraq wird deutlich: Talent ist überall vorhanden – nun geht es darum, faire Zugänge und klare Strukturen zu schaffen.

  • Neue Lösungsansätze beim Übergang von Ausbildungstiteln zu Beschäftigungstiteln

    Ein viel diskutiertes Problem in der Fachkräfteeinwanderung  und Arbeitsmigration ist der rechtliche Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung (sogenannter Zweckwechsel ). Denn Aufenthaltstitel zur Ausbildung (z.B. § 16a  und § 16d ) berechtigen nur zur Beschäftigung im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Ausbildungen. Für eine Beschäftigung nach der Ausbildung ist dann meistens eine neue Beschäftigungserlaubnis (z.B. § 18a ) notwendig. Dieser Antrag kann Monate dauern und in dieser Zeit ist dann keine Beschäftigung möglich. Wie diese Übergangsphase abgeschafft werden kann, sodass ein nahtloser Übergang von Ausbildung in Beschäftigung möglich ist, wird unter Jurist*innen viel diskutiert. Baden-Württemberg erleichtert Übergang für Auszubildende Baden-Württemberg hat sich diesem Problem nunmehr auf behördlicher Ebene gewidmet. Baden-Württemberg hat seine bisher restriktive Haltung aufgegeben und schließt sich nun einer bereits in Berlin und Frankfurt am Main etablierten Verwaltungspraxis an. Seit einer Weisung vom 14. August 2025 erhalten Auszubildende aus Drittstaaten, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG besitzen, einen wichtigen Zusatz in ihrem Aufenthaltstitel: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist jede Erwerbstätigkeit erlaubt . Diese Anpassung wird in Fachkreisen als praktischer Schritt begrüßt, da sie den Übergang in die Beschäftigung nach der Ausbildung erleichtert. Für viele Auszubildende bedeutet dies einen einfacheren Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit beruflicher Ausbildung) . Schwache rechtliche Begründung So sinnvoll diese Regelung in der Praxis auch ist – ihre rechtliche Begründung bleibt dünn. Begründet wird die Erweiterung des Arbeitsmarktzugangs mit einer „sinn- und zweckgemäßen Auslegung“  von § 16a Abs. 3 Satz 1 AufenthG. Danach solle während der Ausbildung nur eine Tätigkeit erlaubt sein, die den Ausbildungserfolg nicht gefährdet. Nach der Ausbildung stehe einer uneingeschränkten Erwerbstätigkeit hingegen nichts im Wege. Juristisch betrachtet entspricht dies einer aufschiebend bedingten Aufenthaltserlaubnis. Der Haken: Wortlaut und Systematik des Gesetzes sprechen eigentlich gegen eine solche Interpretation. Auch der Gesetzgeber hatte die Problematik des direkten Zweckwechsels bereits im Rahmen der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erkannt – eine bundeseinheitliche, klare Regelung fehlt jedoch weiterhin . Trotzdem ist der Schritt in Baden-Württemberg begrüßenswert und praxisorientiert. Ausblick und rechtspolitische Implikationen Für die Praxis ist dieser Schritt ein Fortschritt – insbesondere für Auszubildende, die nahtlos in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob diese Lösung bundesweit übernommen oder durch eine klare gesetzliche Regelung ersetzt wird. Auch für die Kommentierung der §§ 4 und 4a AufenthG  dürfte diese Entwicklung spannend sein, insbesondere im Hinblick auf die Zweckbindung und die Festlegung des Arbeitsmarktzugangs. VISAGUARD wird diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, da sie erhebliche Auswirkungen auf Auszubildende, Arbeitgeber und Beratungsstellen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung haben. Hier gehts zur Weisung zu § 16a und § 18a in Baden-Württemberg : https://jum.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-jum/intern/PDF/Migration/Erlasse_und_Anwendungshinweise/2025/JuM_14.08.2025_%C3%9Cbergang_von___16a_in___18a-1.pdf

  • Freizügigkeitsmonitoring 2024: Weniger EU-Fachkräfte in Deutschland

    Das aktuelle Freizügigkeitsmonitoring  für das Jahr 2024 zeigt eine Entwicklung, die für Arbeitgeber  in Deutschland und für ausländische Fachkräfte  gleichermaßen relevant ist. Die Zuwanderung von nicht-deutschen EU-Bürgerinnen und -Bürgern ist auf den niedrigsten Stand seit 2011  gefallen. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie um 12,7 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Fortzüge: 368.565 EU-Bürgerinnen  und -Bürger haben Deutschland 2024 wieder verlassen. Das Resultat ist ein drastisch gesunkener Wanderungssaldo, der im Vergleich zu 2023 um fast 67 Prozent zurückging und nur noch knapp 39.000 Personen beträgt. Für viele Arbeitgeber in Deutschland, die auf europäische Fachkräfte angewiesen sind, ist das eine besorgniserregende Nachricht. Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt Die Zahlen zeigen deutlich, dass die EU-Freizügigkeit nicht mehr automatisch den Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes deckt. Ende 2024 lebten rund 5 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland – ein Rückgang von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders auffällig ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von nicht-deutschen EU-Bürgerinnen und -Bürgern erstmals seit Jahren zurückging . Im September 2024 waren es knapp 2,6 Millionen Personen, was ein Minus von 0,25 Prozent bedeutet. Für Unternehmen, die auf Mitarbeitende aus Polen, Bulgarien oder Rumänien setzen, ist diese Entwicklung spürbar, denn gerade diese Gruppen stellen traditionell einen großen Anteil der Zugewanderten. Der Trend weist darauf hin, dass Arbeitgeber ihre Rekrutierungsstrategien anpassen müssen und nicht mehr in dem Maße auf die Freizügigkeit  innerhalb der EU bauen können. Chancen und Handlungsoptionen für Arbeitgeber und Fachkräfte Für deutsche Arbeitgeber bedeutet diese Entwicklung, dass sie verstärkt auch über die EU hinausdenken  müssen. Wenn weniger Fachkräfte aus EU-Staaten kommen, wird die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten immer wichtiger. Genau hier setzt VISAGUARD an: Wir unterstützen Unternehmen und Fachkräfte dabei, die komplexen Verfahren der Arbeitsmigration  erfolgreich zu meistern. Ob Anerkennung von Berufsqualifikationen , Beantragung von Visa  oder Beratung im Einwanderungsprozess – eine professionelle Begleitung spart Zeit und reduziert Risiken. Für Fachkräfte aus dem Ausland bietet sich in Deutschland nach wie vor eine große Chance, da der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften hoch bleibt, auch wenn die Deckung über die EU schwieriger wird. Fazit: Strategisch handeln statt abwarten Die aktuellen Daten des Freizügigkeitsmonitorings machen deutlich, dass sich die Bedingungen für Zuwanderung aus der EU nachhaltig verändern. Für Unternehmen reicht es nicht mehr, nur auf den europäischen Arbeitsmarkt zu setzen. Stattdessen sind strategische Lösungen gefragt, die auch die Potenziale von Fachkräften aus Drittstaaten einbeziehen. Für ausländische Fachkräfte, die nach Deutschland kommen möchten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, da die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften hoch ist und neue Programme den Zugang erleichtern.

  • Vialto Partners ist “Immigration Provider of the Year” bei FEM APAC EMMAs 2025 in Singapur

    Bei den diesjährigen Forum for Expatriate Management APAC EMMAs 2025 in Singapur sorgte Vialto Partners  für ein echtes Highlight: Das Unternehmen räumte gleich vier Auszeichnungen ab und bestätigte damit seine führende Rolle im Bereich internationale Mobilität und Immigration. Die Awards unterstreichen, wie stark die Expertise und die Zusammenarbeit der Teams in der gesamten APAC-Region sind. Auszeichnungen für Spitzenleistungen in Immigration und Services Besonders stolz kann Vialto auf die Ehrung als Immigration Provider of the Year  sein. Diese Auszeichnung würdigt den präzisen und vorausschauenden Umgang mit komplexen Einwanderungsfragen – ein Thema, das gerade für international tätige Unternehmen  entscheidend ist. Darüber hinaus erhielt Vialto den Preis als Best Bank, Tax or Financial Services Provider of the Year. Damit wird die nahtlose Verzahnung von Compliance, Steuerberatung und Finanzdienstleistungen ausgezeichnet, die Unternehmen in einer globalisierten Welt besonders schätzen. Innovation im Geschäftsreisemanagement Auch im Bereich Business Travel Management  konnte Vialto überzeugen. Mit dem Tool Vialto myTrips  gelang es, ein System zu etablieren, das Mobilitätsprogramme nicht nur rechtskonform, sondern auch resilient und kosteneffizient gestaltet. Ein klarer Vorteil für Unternehmen, die ihre internationalen Talente optimal unterstützen wollen. Erfolgreiche Zusammenarbeit mit TSMC Neben den drei Hauptpreisen wurde Vialto zudem in der Kategorie Best Partnership between a Corporate Organization and a Service Provider hoch gelobt. Gemeinsam mit dem Technologie-Riesen TSMC  entwickelte das Unternehmen innovative und skalierbare Mobilitätslösungen  – ein Beweis dafür, wie wertvoll partnerschaftliche Zusammenarbeit im globalen Kontext ist. Fazit Die vier Auszeichnungen bei den FEM APAC EMMAs 2025 zeigen, wie stark Vialto Partners in der Region aufgestellt ist. Mit innovativen Lösungen, umfassender Expertise und einem klaren Fokus auf Kundenerfolg setzt das Unternehmen Maßstäbe. Ein inspirierendes Beispiel dafür, wie Exzellenz in globaler Mobilität aussehen kann. Das könnte Sie auch interessieren: Entsendung nach Deutschland Global Mobility Strategien Relocationmanagement

  • Untätigkeitsklage und die 3-Monats-Frist: Wann sie greift und was du wissen musst

    Wer einen Antrag bei einer deutschen Ausländerbehörde oder eine andere Verwaltung stellt, braucht oft Geduld. Doch wie lange ist lang genug? Und wann darf man rechtlich gegen das bloße Nichtstun der Behörde vorgehen? Die sogenannte Untätigkeitsklage  bietet eine Möglichkeit, Druck zu machen – doch sie ist an klare Bedingungen geknüpft. Eine davon ist die sogenannte Drei-Monats-Frist . In diesem Beitrag erklären wir, was es damit auf sich hat, welche Ausnahmen gelten und was du unbedingt beachten solltest. Was ist eine Untätigkeitsklage (3 Monate)? Die Untätigkeitsklage ist im deutschen Verwaltungsrecht eine besondere Klageform nach § 75 VwGO . Sie erlaubt es, ein Gericht einzuschalten, wenn eine Behörde zu lange über einen Antrag oder Widerspruch nicht entscheidet. Das Ziel ist es, eine gerichtliche Entscheidung trotz fehlender Reaktion der Behörde herbeizuführen – zum Beispiel beim Antrag auf einen Aufenthaltstitel, auf Verlängerung oder auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis. Wann beginnt die Drei-Monats-Frist zu laufen? Die wichtigste Voraussetzung für die Untätigkeitsklage ist: Die Behörde muss drei Monate lang ohne sachliche Entscheidung geblieben sein . Das bedeutet: Die Frist läuft ab Antragstellung  (oder ab Widerspruchseinlegung). Der Antrag muss nicht vollständig  sein – aber die Behörde muss dann aktiv werden und zur Nachreichung auffordern (vgl. § 25 VwVfG). Unterlässt die Behörde diese Aufforderung, beginnt die Drei-Monats-Frist trotz unvollständigem Antrag  zu laufen – nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem eine solche Aufforderung bei zumutbarer Bearbeitungszeit hätte erfolgen müssen. Wichtig: Die Klage ist nur zulässig , wenn bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keine sachliche Entscheidung getroffen wurde. Es reicht also oft, abzuwarten – denn viele Verfahren dauern ohnehin länger als drei Monate. Dann „wächst“ die Klage in die Zulässigkeit hinein. Was gilt als sachliche Entscheidung? Nicht jede Reaktion der Behörde verhindert die Untätigkeitsklage. Es muss eine sogenannte sachliche Entscheidung  vorliegen. Dazu gehören: Ein echter Bescheid, der über den Antrag entscheidet (auch eine Ablehnung). Ein Widerspruchsbescheid (auch wenn dieser falsch oder unvollständig ist). Keine sachliche Entscheidung  sind hingegen: Sachstandsmitteilungen („Ihr Antrag ist in Bearbeitung“) Zwischenbescheide Formfehlerhafte oder unvollständige Entscheidungen, wenn kein Widerspruchsbescheid  erfolgt. Achtung: Wenn die Behörde z. B. einen Widerspruch fälschlich als neuen Antrag behandelt und diesen erneut ablehnt, liegt eine sachliche Entscheidung vor – dann ist eine Untätigkeitsklage nicht mehr möglich. Stattdessen muss erneut Widerspruch eingelegt  werden. Gibt es Ausnahmen von der Drei-Monats-Frist? Ja – in Ausnahmefällen kann eine Untätigkeitsklage schon vor Ablauf der drei Monate  zulässig sein. Dies gilt, wenn: Dem Antragsteller durch das weitere Abwarten schwere und unzumutbare Nachteile  drohen. Mit einer Entscheidung der Behörde ist vor Ablauf der drei Monate nicht mehr zu rechnen. Eine spezialgesetzliche kürzere Bearbeitungsfrist  greift (z. B. aus dem Aufenthaltsgesetz). Praxistipp von VisaGuard: Wenn du auf eine Entscheidung der Ausländerbehörde wartest und mehr als drei Monate vergangen  sind, ohne dass sich etwas tut, kann eine Untätigkeitsklage helfen. In vielen Fällen reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um Bewegung in den Fall zu bringen – manchmal ist aber auch der Gang zum Verwaltungsgericht notwendig. Bevor du klagst, solltest du unbedingt prüfen (lassen), ob tatsächlich noch keine sachliche Entscheidung ergangen ist. Auch muss sichergestellt sein, dass die Drei-Monats-Frist korrekt berechnet wurde – gerade bei unvollständigen Anträgen oder wenn Zwischenbescheide verschickt wurden, kann das knifflig sein.

  • Neue Studie: Fachkräftemigration von Indien aus Deutschland

    In den vergangenen Jahren hat sich Indien   zum wichtigsten Herkunftsland  für qualifizierte Migration nach Deutschland entwickelt. Die Zahl indischer Staatsangehöriger hat sich von 86.000 im Jahr 2015 auf 280.000 im Jahr 2025 verdreifacht. Besonders im Bereich der MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) leisten indische Fachkräfte  einen wichtigen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels. Dabei kommen nicht mehr nur hochqualifizierte IT-Spezialist:innen  mit einer Blauen Karte  EU, sondern zunehmend auch Studierende, Auszubildende und Jobsuchende, die in Deutschland Fuß fassen wollen. Über 50.000 indische Studierende  sind derzeit an deutschen Hochschulen eingeschrieben – damit stellt Indien inzwischen die größte Gruppe internationaler Studierender . Chancen und Herausforderungen Das Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen (MMPA) , das 2022 zwischen Berlin und Neu-Delhi geschlossen wurde, hat die Rahmenbedingungen für legale Migration deutlich verbessert. Es sorgt für schnellere Visaverfahren und schafft neue Strukturen für die Zusammenarbeit, auch wenn es keine gänzlich neuen Zugangswege eröffnet. Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen . Viele indische Bewerber:innen wenden sich an private Vermittlungsagenturen, die oft nur unzureichend reguliert sind. Dies birgt Risiken von Betrug und Ausbeutung. Mit der „ Fachkräftestrategie Indien “ aus dem Jahr 2024 will Deutschland nun gezielt auf bessere Kontrolle und engere Kooperation setzen. Auch die Integration indischer Studierender und Absolvent:innen in den deutschen Arbeitsmarkt muss weiter ausgebaut werden. Beratung, Unterstützung beim Berufseinstieg und kulturelle Begleitung sind entscheidend, um das große Potenzial dieser jungen Fachkräfte aus Indien  nachhaltig zu nutzen. Stärkung der Partnerschaft Migration ist inzwischen ein zentrales Bindeglied in den deutsch-indischen Beziehungen – neben Themen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Klimaschutz. Deutschland kann durch bessere Informationsangebote, digitale und schnelle Verwaltungsprozesse sowie faire Rekrutierungspraktiken seine Attraktivität als Ziel für indische Talente weiter steigern. Für deutsche Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, eröffnet dies enorme Chancen : Indien bietet eine junge, gut ausgebildete und motivierte Arbeitskräftebasis, die zur Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann. Entscheidend sind dabei strategische Partnerschaften, faire Rekrutierungsprozesse und maßgeschneiderte Integrationsprogramme. Fazit zur deutschen Migrationspolitik in Indien Das „Migrationswunder Indien“ ist kein Zufall – es ist das Ergebnis gezielter Gesetzesreformen, globaler Mobilitätstrends und des hohen Bedarfs an Fachkräften. Mit konsequenter Zusammenarbeit, Transparenz und Effizienz kann diese Partnerschaft zu einem zentralen Motor für Wirtschaft und Gesellschaft in beiden Ländern werden. Hier gehts zur Studie ( SWP-Studie, Stiftung Wissenschaft und Politik, Deutsches Institut für, Internationale Politik und Sicherheit, David Kipp: Migrationswunder Indien? Chancen und Herausforderungen der indischen Migration nach Deutschland ): https://media.licdn.com/dms/document/media/v2/D4E1FAQE9uINdiyOhkQ/feedshare-document-pdf-analyzed/B4EZiU0Q3eGoAg-/0/1754843389941?e=1756944000&v=beta&t=wn9Rck3TBNRaZPC_wR6HWudVmFdCsmbBQaBesoQ8L6s Weitere Informationen zur Einwanderung aus Indien gibt es in unserem entsprechenden VISAGUARD-Länderguide zu Indien .

  • IHK Veranstaltung in Düsseldorf zum Thema internationale Fachkräfte gewinnen

    Am 27. August fand in der IHK Düsseldorf die Veranstaltung „Hand in Hand for International Talents“  statt, organisiert von der Agentur für Arbeit Düsseldorf . Rund 90 Gäste aus Wirtschaft, Verbänden und Netzwerken diskutierten über die Frage, wie Unternehmen erfolgreich internationale Fachkräfte  gewinnen  und integrieren können. Das Fazit: Der Bedarf ist groß, die Motivation vorhanden – und die Lösungen liegen längst bereit. Hand in Hand for International Talents – ein bundesweites Projekt Das Programm „Hand in Hand for International Talents“ begleitet Unternehmen umfassend bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Es unterstützt nicht nur bei der gezielten Suche  in Ländern wie Indien, Brasilien oder Vietnam, sondern auch bei den rechtlichen Verfahren rund um Visa  und Anerkennung . Entscheidend ist zudem die langfristige Integration am Arbeitsplatz und im Alltag. So entsteht ein strukturierter Prozess, der es Unternehmen erleichtert, den Fachkräftemangel nachhaltig zu bewältigen. Kooperationen machen Integration erfolgreich In zwei Podiumsdiskussionen zeigten Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Behörden, Projekten und Netzwerken, wie Zusammenarbeit in der Praxis funktioniert. Von der Ausländerbehörde Düsseldorf über das Goethe-Institut  bis hin zum Expat Service Desk  und dem IQ Netzwerk NRW  – alle Partner verdeutlichten, dass erfolgreiches Recruiting internationaler Talente  nur durch Kooperation gelingt. Dabei wurde deutlich: Internationales Recruiting ist weniger ein Risiko, sondern vielmehr eine Chance, wenn klare Strukturen und verlässliche Partner  vorhanden sind. Fazit: Struktur und Begleitung sind entscheidend Die Veranstaltung in Düsseldorf machte sichtbar, dass die Gewinnung internationaler Fachkräfte kein Selbstläufer ist, aber mit der richtigen Unterstützung sehr gut gelingen kann. Projekte wie „Hand in Hand for International Talents“ bieten Unternehmen eine wertvolle Orientierung und konkrete Hilfestellung – von der Bewerberauswahl bis zur Integration. Für Betriebe, die dem Fachkräftemangel aktiv begegnen wollen, ist der Weg über diese Netzwerke ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg.

  • Zwischen zwei Welten: Deutsch-Vietnamesischer Abend in Frankfurt am 06.09.2025

    Viele Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland stehen vor ganz besonderen Herausforderungen. Einerseits tragen sie Verantwortung für ihre Familien – oft nicht nur hier in Deutschland, sondern auch für Angehörige im Herkunftsland . Andererseits bewegen sie sich in einem komplexen System aus Aufenthaltsrecht , Staatsangehörigkeitsfragen  und steuerlichen Verpflichtungen. Genau diese Themen standen kürzlich im Mittelpunkt einer Veranstaltung der vietnamesisch-deutschen Community , die in Frankfurt stattfand und zuvor bereits in Düsseldorf auf großes Interesse gestoßen war. Der Abend machte deutlich, wie wichtig es ist, diese Fragen offen zu besprechen und rechtliche sowie praktische Hilfestellung zu bekommen. Für viele Vietnamesisch-Deutsche – und allgemein für viele Migrantinnen und Migranten – geht es dabei um zentrale Lebensfragen: Wie können wir unsere Eltern  im Alter finanziell unterstützen, ohne uns selbst zu überlasten? Was ist zu beachten, wenn Eltern versterben, sei es in Deutschland oder im Herkunftsland? Und welche Möglichkeiten gibt es, nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland noch die deutsche Staatsangehörigkeit  zu erlangen? Diese Fragen sind nicht nur emotional, sondern auch rechtlich und organisatorisch komplex. Deshalb ist es für Betroffene wichtig, frühzeitig Orientierung  zu finden und sich mit den passenden Expertinnen und Experten zu vernetzen. Finanzielle Unterstützung und rechtliche Klarheit für Familien Ein zentrales Thema des Abends war die finanzielle Verantwortung gegenüber den Eltern . Viele möchten ihre Eltern im Alter unterstützen, sei es durch regelmäßige Überweisungen nach Vietnam oder durch direkte Unterstützung hier in Deutschland. Dabei spielen steuerliche Fragen eine große Rolle: Welche Unterstützungsleistungen lassen sich steuerlich geltend machen? Wie können Zuwendungen rechtlich sauber gestaltet werden, sodass sie nicht zu Nachteilen führen? Diese Fragen betreffen nicht nur die vietnamesische Community, sondern viele Familien mit Migrationserfahrung. Gerade für Menschen, die sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen, ist es entscheidend, einen klaren Überblick über ihre Rechte und Pflichten zu haben. Doch nicht nur finanzielle Aspekte sind relevant. Wenn Eltern versterben, stellt sich die Frage, wie mit rechtlichen Angelegenheiten wie Erbrecht, Nachlass oder Überführung des Körpers ins Herkunftsland  umzugehen ist. Diese Themen sind für viele emotional sehr belastend, weshalb rechtliche Beratung hier besonders wichtig ist. Wer frühzeitig informiert ist, kann schwierige Situationen besser meistern und sich gleichzeitig auf das Wesentliche konzentrieren: die Trauer und den familiären Zusammenhalt. Staatsangehörigkeit und langfristige Perspektiven Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, wie ältere Generationen noch die deutsche Staatsangehörigkeit  beantragen können – selbst nach mehr als 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland. Viele Migrantinnen und Migranten haben ihr Leben hier verbracht, Kinder  großgezogen und zur Gesellschaft beigetragen, ohne den Schritt zur Einbürgerung gegangen zu sein. Häufig liegt das an sprachlichen Barrieren , an bürokratischen Hürden oder schlicht daran, dass Informationen fehlten. Dabei bringt die deutsche Staatsangehörigkeit viele Vorteile, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Rechte und die Möglichkeit, voll am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.  Fazit: Gemeinschaft, Verantwortung und rechtliche Unterstützung Die Veranstaltung in Frankfurt hat gezeigt, wie groß der Bedarf an Austausch und Beratung ist. Viele Themen, die in der Community besprochen wurden, sind auch für andere Migrantengruppen von hoher Relevanz. Finanzielle Unterstützung für die Eltern, die rechtliche Organisation im Todesfall und die Frage der Einbürgerung sind universelle Anliegen, die jede Familie betreffen können. Genau hier wird deutlich, wie wichtig verlässliche rechtliche Unterstützung ist. Wer sich rechtzeitig informiert und kompetente Beratung in Anspruch nimmt, kann seine Familie besser absichern und die eigene Lebenssituation nachhaltig stärken.

  • Welche Krankenversicherung für Visum zur Familienzusammenführung

    Wenn Sie ein Visum zur Familienzusammenführung  beantragen, müssen Sie nicht nur zahlreiche Unterlagen einreichen, sondern auch eine zentrale Voraussetzung erfüllen: den Nachweis einer geeigneten Krankenversicherung  ab Einreise. Ohne diesen Versicherungsschutz erhalten Sie kein nationales Visum (Typ D)  – selbst wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind. Doch welche Versicherung erfüllt die Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung? Und worauf müssen Antragsteller*innen achten? VISAGUARD erklärt es Schritt für Schritt. Gesetzlich oder privat – was ist erlaubt? Grundsätzlich akzeptieren die deutschen Auslandsvertretungen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch bestimmte private Krankenversicherungen (PKV) . Entscheidend ist nicht die Art der Versicherung, sondern dass sie folgende Bedingungen erfüllt: ✅ vergleichbar mit dem Leistungsumfang der GKV (vgl. § 11 SGB V ) ✅ unbefristeter Versicherungsschutz ✅ ohne Ausschlussklauseln (z. B. Lebensalter, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Verlust des Aufenthaltstitels) ✅ gültig ab dem ersten Tag der Einreise 💡 Achtung: Eine Reisekrankenversicherung oder EHIC (Europäische Versicherungskarte) reicht nicht aus, wenn Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten! Ehegatten beim Familiennachzug versichern Viele Ausländer mit Visum fragen sich, wie der Ehegatte  zu versichern ist . Glücklicherweise ist dieses System in Deutschland sehr einfach geregelt. Wenn der oder die in Deutschland lebende Ehepartner*in gesetzlich  versichert ist, kann es eine einfache Lösung geben: Die Krankenversicherung erklärt schriftlich, dass die nachziehende Person bedingungslos ab Einreise familienversichert wird. Dieses Schreiben ist oft der beste Versicherungsnachweis für das Visumverfahren, wird aber nicht von allen Botschaften akzeptiert. Besonders bei europäischen Botschaften wie der Botschaft in Madrid reicht ein vorläufiges Bestätigungsschreiben oft nicht aus. Was tun, wenn die gesetzliche (Familien)Versicherung (noch) nicht möglich ist? Wenn das Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherung für den Ehegatten nicht ausreicht, muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine gesetzliche (Familien)Krankenversicherung allerdings erst nach der Einreise abgeschlossen werden kann. Für diesen Zeitraum benötigen Sie dann eine Übergangslösung. Hier kommt eine spezielle Incoming-Krankenversicherung  ins Spiel. Einige Anbieter Feather bieten passende Tarife, die auf die Anforderungen von Visumsverfahren zugeschnitten sind. Die Kosten liegen meist zwischen 30 und 80 Euro im Monat.  Fazit Versicherungsschutz Familiennachzug Die Versicherung des Ehepartners in Deutschland funktioniert also wie folgt: 🔹 Lassen Sie sich von der Krankenkasse Ihres Ehepartners bestätigen, dass Sie ab Einreise familienversichert sind – am besten schriftlich. 🔹 Falls das nicht möglich ist, schließen Sie rechtzeitig eine Incoming-Versicherung mit langfristiger Gültigkeit ab. 🔹 Achten Sie unbedingt darauf, dass der Vertrag alle geforderten Leistungen umfasst und keine Ausschlussklauseln enthält. Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen  und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen  Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “ VISAG-15 ” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather.

  • Arbeitsmigration zwischen Deutschland und Asien – Konferenztag an der TU Berlin

    Einblick in eine „Blackbox“ der Arbeitsmigration Am 14. Oktober 2025 findet an der Technischen Universität Berlin  ein Konferenztag zum Thema „ Arbeitsmigration  und Vermittlungsabsprachen : Deutschland/Asien – Einblicke in eine Blackbox“ statt. Veranstaltet wird die Tagung von Prof. Dr. Felicitas Hillmann (TU Berlin) und Prof. Dr. Tuan Nguyen (Hochschule der Bundesagentur für Arbeit). Ziel der Veranstaltung ist es, die bisher wenig beleuchteten Vermittlungsabsprachen zwischen Deutschland und asiatischen Ländern  in den Mittelpunkt zu stellen und die Diskussion über faire Arbeitsmigration voranzubringen. Über 20 Expert:innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis werden Impulse geben, die Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen der internationalen Fachkräftegewinnung  bieten. Vermittlungsabsprachen im Fokus Deutschland hat in den letzten Jahren verschiedene Abkommen zur Fachkräfteanwerbung  geschlossen, etwa mit den Philippinen, Indonesien oder Indien (Kerala). Diese sogenannten Vermittlungsabsprachen  sollen den Prozess der Arbeitsmigration fair, transparent und nachhaltig gestalten. Ein bekanntes Beispiel ist die „Triple-Win“-Vereinbarung , die philippinischen Pflegekräften seit 2013 den Weg nach Deutschland ebnet – inklusive Sprachkursen , Anerkennung von Qualifikationen  und Unterstützung bei der Integration. Während diese Programme für mehr Sicherheit sorgen, gibt es auch kritische Stimmen: Private Vermittlungsunternehmen weisen darauf hin, dass staatliche Programme den Markt beeinflussen und teils langsamer reagieren. Genau diese Spannungsfelder sollen auf der Tagung an der TU Berlin beleuchtet werden. Relevanz für Fachkräfte und Vermittler:innen Für internationale Fachkräfte , insbesondere im Gesundheitswesen , sind die Ergebnisse dieser Konferenz von hoher Bedeutung. Sie zeigen, welche Strukturen und Wege es aktuell gibt, um legal und fair nach Deutschland einzuwandern. Gleichzeitig bietet die Tagung eine Plattform, um Erfahrungen aus Herkunfts- und Zielländern zusammenzutragen und geschlechtsspezifische Unterschiede sowie rechtliche Fragen zu diskutieren. Auch für private Vermittler:innen, Arbeitgeber:innen und juristische Berater:innen eröffnet sich die Chance, ein besseres Verständnis für die Mechanismen der Arbeitsmigration zu entwickeln. Wer plant, nach Deutschland zu kommen oder hier Fachkräfte einzustellen, profitiert von den Erkenntnissen dieser Veranstaltung. Fazit Der Konferenztag an der TU Berlin macht deutlich, dass Arbeitsmigration weit mehr ist als reine Personalgewinnung . Sie ist eng mit Fragen von Fairness, sozialer Sicherheit und rechtlichen Rahmenbedingungen verknüpft. Die Tagung bietet eine seltene Gelegenheit, Expert:innen aus Forschung und Praxis zusammenzubringen und damit Einblicke in eine oft undurchsichtige „Blackbox“ zu geben. Für Fachkräfte, Unternehmen und Vermittlungsplattformen wie VisaGuard ist die Veranstaltung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und nachhaltigen Lösungen in der internationalen Arbeitsmigration.

  • Warum sollten US-Amerikaner die Blaue Karte EU in Deutschland beantragen?

    Viele US-Amerikaner interessieren sich zunehmend für Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland – sei es aufgrund beruflicher Chancen, familiärer Gründe oder wegen der hohen Lebensqualität. Dabei stellt sich häufig die Frage: Ist es überhaupt notwendig, als US-Staatsbürger  eine Blaue Karte EU  zu beantragen ? Immerhin genießen US-Amerikaner zahlreiche Sonderregelungen im deutschen Aufenthaltsrecht – darunter die Möglichkeit, visumfrei einzureisen. Doch ein genauer Blick zeigt: Wer langfristig in Deutschland leben und arbeiten möchte, profitiert deutlich von der Blauen Karte EU – auch als US-Bürger. Einreise ohne Visum aus USA Grundsätzlich können US-Amerikaner visumfrei nach Deutschland einreisen und sich bis zu 90 Tage  hier aufhalten. Wenn sie während dieser Zeit einen Arbeitsvertrag in Deutschland abschließen, dürfen sie nach § 26 Abs. 1 der Beschäftigungsverordnung (BeschV)  ohne weiteres eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung beantragen (die Arbeit ist aber erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis möglich). Viele US-Amerikaner nutzen genau diesen Weg – ohne vorherige Visumsbeantragung und ohne Blaue Karte. Allerdings kann diese pragmatische Lösung langfristig Nachteile mit sich bringen. Denn wer sich frühzeitig für die Blaue Karte EU entscheidet, profitiert nicht nur von einem stabilen und EU-weit anerkannten Aufenthaltsstatus, sondern auch von zahlreichen rechtlichen und praktischen Erleichterungen im deutschen Aufenthaltsrecht. Diese Vorteile machen die Blaue Karte im Vergleich zur visumfreien Einreise und "normalen" Arbeitserlaubnis für US-Amerikaner (§ 26 Abs. 1 BeschV) zu einem attraktiven Instrument. Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung: Mit der Blauen Karte deutlich einfacher Ein zentrales Argument für die Blaue Karte EU liegt in der verkürzten Wartezeit auf die Niederlassungserlaubnis . Normalerweise müssen Drittstaatsangehörige – und dazu zählen auch US-Amerikaner mit einer Arbeitserlaubnis gemäß § 26 Abs. 1 BeschV – fünf Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, bevor sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten können (§ 9 AufenthG). Für Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU verkürzt sich dieser Zeitraum jedoch erheblich: Bereits nach 33 Monaten  kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden, bei Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau sogar schon nach nur 21 Monaten. Dieser frühe Zugang zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bringt enorme Planungssicherheit – insbesondere für Fachkräfte, die mit ihrer Familie in Deutschland leben möchten oder sich hier dauerhaft niederlassen wollen. Darüber hinaus ist die Blaue Karte auch ein Türöffner zur Einbürgerung : Viele Behörden sehen die Blaue Karte als Zeichen gelungener Integration und stabiler Lebensverhältnisse. Das kann den Einbürgerungsprozess vereinfachen und beschleunigen. Behördenprozesse und Anerkennung von Qualifikationen: Reibungsloser mit der Blauen Karte Ein weiterer Vorteil der Blauen Karte liegt im Bereich der behördlichen Verfahren. Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte profitieren häufig von beschleunigten Bearbeitungszeiten  – etwa bei der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse über das sogenannte anabin-Verzeichnis  oder bei der Kommunikation mit den Ausländerbehörden.  Gerade für US-Amerikaner ist dies ein bedeutender Vorteil. Denn viele US-amerikanische Universitätsabschlüsse sind in Deutschland direkt anerkannt  – insbesondere im Bereich der MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Die kulturelle Nähe und der vergleichbare akademische Standard sorgen dafür, dass deutsche Behörden bei US-Abschlüssen oft weniger formale Prüfungen verlangen, wenn eine Blaue Karte beantragt wird. Erleichterte Integration und Mobilität Nicht zuletzt profitieren US-Amerikaner auch bei der Integration, die für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung erforderlich ist. Aufgrund der sprachlichen und kulturellen Nähe zu Deutschland sind die Anforderungen an Integration  – etwa beim Erwerb der Sprache oder im Umgang mit deutschen Behörden – leichter zu erfüllen. Auch müssen US-Amerikaner aufgrund des westlichen Habitus meistens keinen Integrationskurs  durchführen (Ausnahme: Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte). Für den Familiennachzug gelten bei der Blauen Karte zudem großzügigere Regelungen: Ehepartner müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen und erhalten ebenfalls zügig einen Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt.  Ein weiterer Vorteil der Blauen Karte EU ist die europaweite Mobilität  für hochqualifizierte Fachkräfte. Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat gearbeitet haben, können relativ unkompliziert in ein anderes EU-Land weiterziehen, um dort eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Dieser innereuropäische Mobilitätsvorteil macht die Blaue Karte besonders attraktiv für internationale Fachkräfte mit Karriereplänen innerhalb der EU. Die normale Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für US-Amerikaner (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 1 BeschV) erlaubt dies ebenfalls nicht. Fazit Blaue Karte als US-Amerikaner Obwohl US-Amerikaner bereits privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben, lohnt sich die Beantragung der Blauen Karte EU in vielen Fällen. Sie bietet nicht nur ein deutlich schnelleres Verfahren zur Niederlassungserlaubnis und bessere Chancen bei der Einbürgerung, sondern auch praktische Erleichterungen im Umgang mit Behörden und bei der Anerkennung von Qualifikationen. Wer als US-Bürger längerfristig in Deutschland bleiben möchte – sei es aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen – sollte die Blaue Karte EU daher in Erwägung ziehen. Sie schafft rechtliche Sicherheit, vereinfacht viele Prozesse und eröffnet Perspektiven für eine dauerhafte Zukunft in Deutschland. Das könnte Sie auch interessieren: Blaue Karte EU (Übersichtsseite) Vorteile der Blauen Karte EU Immigration nach Deutschland als US-Amerikaner Quellenangaben: [1] BeckOK AuslR/Klaus, 44. Ed. 1.4.2025, BeschV § 26 Rn. 1-46 [2] Timmermann/Uznanski/Mävers/Klaus, Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, 2. Auflage 2025 [3]  Visumhandbuch, Fachkräfte (einschließlich Blaue Karte EU) und sonstige (fachkraftunabhängige) Beschäftigungen, Stand: 06/2024 [4] Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, BGBl. II 1956 S. 487 [5] § 26 Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 353) geändert worden ist

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