Suchergebnisse
190 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Krankenversicherung für EU-Bürger in Deutschland
Als EU-Staatsangehörige oder EU-Staatsangehöriger genießen Sie in Deutschland besondere Rechte – auch beim Zugang zur Krankenversicherung . Dennoch hängt Ihre Absicherung im Krankheitsfall stark davon ab, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten und zu welchem Zweck. VISAGUARD erklärt die wichtigsten Regelungen im Überblick. Kurzaufenthalt: Versichert im Herkunftsland mit EHIC oder PEB Halten Sie sich nur vorübergehend in Deutschland auf – etwa als Tourist/in, entsandte/r Mitarbeiter/in oder Saisonarbeiter/in – bleiben Sie meist über Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Herkunftsland abgesichert. Wichtig ist, dass Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) dabeihaben. Diese Dokumente berechtigen Sie zur medizinischen Behandlung in Deutschland, sofern sie notwendig ist (z. B. bei einem Unfall, Zahnschmerzen oder während einer Schwangerschaft). Behandlungen sind nur bei Kassenärzten möglich – private Arztpraxen sind nicht abgedeckt. Längerer Aufenthalt: Formulare S1 oder S2 als Nachweis Bleiben Sie länger in Deutschland, etwa als entsandte/r Arbeitnehmer/in oder Rentner/in, reicht die EHIC allein oft nicht mehr aus. In diesen Fällen ist das Formular S1 entscheidend: Es stellt sicher, dass Sie auch für geplante Behandlungen oder Routineuntersuchungen versichert sind. Wenn Sie sich gezielt zur medizinischen Behandlung nach Deutschland begeben, benötigen Sie das Formular S2. Beide Formulare erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland. Wohnsitzverlegung nach Deutschland aus EU: Versicherungspflicht beachten Sobald Sie Ihren Wohnsitz offiziell nach Deutschland verlegen, greift die deutsche Krankenversicherungspflicht gemäß dem SGB V . Sie müssen sich entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichern – eine Nichtversicherung ist nicht erlaubt . Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 73.800 € (Stand 2024) sind in der Regel pflichtversichert in der GKV. Aber Vorsicht bei verspäteter Anmeldung: Die Versicherungspflicht gilt auch rückwirkend. Wer sich zu spät bei einer Krankenkasse meldet, sammelt automatisch Beitragsschulden . Lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig beraten – etwa bei einer Clearingstelle oder einem Sozialverband. Sonderfälle: Arbeitslosigkeit, Familienversicherung, Hilfebedürftigkeit Wer arbeitslos wird, bleibt in der Regel über die bisherige Krankenkasse versichert. Die Beiträge übernehmen dann Arbeitsagentur oder Jobcenter . Ehepartner und Kinder können in vielen Fällen beitragsfrei mitversichert werden ( Familienversicherung ). Wer hilfebedürftig ist und nicht krankenversichert ist, kann unter Umständen Leistungen nach dem Sozialhilferecht erhalten – insbesondere bei akuten Erkrankungen, Schwangerschaft oder Geburt. Unfallversicherung für Arbeitnehmer: Automatischer Schutz Als Arbeitnehmer/in in Deutschland sind Sie auch automatisch unfallversichert – ohne zusätzliche Anmeldung und ohne eigene Beiträge. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und deren Folgen. Sie übernimmt u. a. medizinische Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung sowie Rentenleistungen. Fazit: Frühzeitig informieren – Versicherungslücken vermeiden Die Regelungen zur Krankenversicherung für EU-Bürger in Deutschland sind komplex – aber gut geregelt. Entscheidend ist, dass Sie sich rechtzeitig über Ihre Absicherung informieren , insbesondere bei längeren Aufenthalten, Arbeitsaufnahme oder Wohnsitzverlegung. Bei Unsicherheiten helfen Beratungsstellen, Clearingstellen und Sozialverbände weiter. Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “ VISAG-15 ” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather.
- Digitale Antragstellung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Schleswig-Holstein eingeführt
Schleswig-Holstein treibt die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Ab sofort können Anträge für das beschleunigte Fachkräfteverfahren vollständig online eingereicht werden – direkt über das OZG-Portal (Onlinezugangsgesetz). Für Arbeitgeber und Fachkräfte bedeutet das weniger Papierkram, mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung. Dieser Schritt ist besonders für Unternehmen interessant, die dringend auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sind und bisher mit langen, papierbasierten Prozessen zu kämpfen hatten. Vorteile der digitalen Antragstellung Die Umstellung auf die digitale Antragstellung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Arbeitgeber können den gesamten Antrag bequem online ausfüllen, was den organisatorischen Aufwand deutlich reduziert . Durch klar strukturierte Auswahlmöglichkeiten sinkt das Risiko, wichtige Angaben oder Unterlagen zu vergessen. Das Portal sorgt außerdem für eine bessere Übersicht und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, was Bearbeitungsfehler minimiert und die Verfahren insgesamt beschleunigt . Auch die Behörden profitieren von der digitalen Abwicklung. Die strukturierte Datenübermittlung erleichtert interne Prozesse, verkürzt Bearbeitungszeiten und sorgt dafür, dass Rückfragen schneller geklärt werden können. Für Fachkräfte, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen möchten, bedeutet dies eine spürbare Entlastung und oft auch einen schnelleren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Jetzt Antrag online stellen Das OZG-Portal steht ab sofort allen Antragstellenden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Antragstellung ist rund um die Uhr möglich, was den Prozess deutlich flexibler macht – insbesondere für Unternehmen, die international agieren und nicht immer an deutsche Bürozeiten gebunden sind. Der digitale Weg spart Zeit, reduziert Papierverbrauch und ist ein weiterer Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Verwaltung. Mit dieser Modernisierung zeigt Schleswig-Holstein, dass die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse nicht nur ein Schlagwort, sondern eine konkrete Entlastung für alle Beteiligten ist. Fachkräfte, Arbeitgeber und Behörden können künftig effizienter zusammenarbeiten – und der Weg zu einem erfolgreichen Abschluss des Fachkräfteverfahrens wird deutlich einfacher. Dies ist in Schleswig-Holstein bitter nötig, da die Fachkräftebehörden in Schleswig-Holstein in letzter Zeit stark wegen Ineffizienz in der Kritik standen. Hier geht es direkt zum Antragsportal beschleunigtes Fachkräfteverfahren Schleswig-Holstein: https://www.buergerservice-portal.de/schleswigholstein/lazuf/bsp_aufenthaltstitel-beschleunigtes-fk-verfahren/#/
- Wann darf die Behörde bei der Untätigkeitsklage länger brauchen?
Wenn eine Ausländerbehörde zu lange untätig bleibt – zum Beispiel bei einem Visumantrag oder einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis – steht Antragstellern grundsätzlich die sogenannte Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO offen. Doch auch hier gilt: Nicht jede Verzögerung ist unzulässig. Behörden können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf einen "zureichenden Grund" berufen, der eine Verlängerung der Entscheidungsfrist rechtfertigt. Wann das zulässig ist und wann nicht, erklären wir hier. Die Drei-Monats-Frist – und was danach passiert Nach § 75 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) darf eine Klage wegen Untätigkeit grundsätzlich nach drei Monaten erhoben werden, wenn die Behörde bis dahin nicht über den Antrag entschieden hat. Nach Ablauf dieser Frist ist die Untätigkeitsklage auch ohne Abschluss eines Vorverfahrens (Widerspruchs) zulässig. Allerdings heißt das nicht, dass die Klage immer sofort Erfolg hat. Denn das Gericht prüft zunächst, ob die formalen Voraussetzungen für eine Sachentscheidung vorliegen (Zulässigkeitsvoraussetzungen). Ist die Klage zulässig und nicht offensichtlich unbegründet, prüft das Gericht, ob ein zureichender Grund für die Untätigkeit der Behörde besteht. Nur dann darf das Gericht das Verfahren aussetzen und der Behörde mehr Zeit geben. Diese Aussetzung erfolgt per förmlichem Beschluss und enthält eine konkrete Frist, bis wann die Behörde entscheiden muss. Das Gericht darf nicht einfach „bis zur Entscheidung der Behörde“ aussetzen, sondern muss eine feste Frist bestimmen, die auch mehrfach verlängert werden kann – aber nur, wenn der „zureichende Grund“ weiter fortbesteht. Was ist ein „zureichender Grund“? Ein zureichender Grund im Sinne von § 75 VwGO ist mehr als eine bloße Behauptung der Überlastung. Der Grund muss objektiv nachvollziehbar, mit der Rechtsordnung vereinbar und im Lichte der Grundrechte verhältnismäßig sein. Zureichende Gründe können sein: Besondere Schwierigkeit der Sachverhaltsermittlung, z. B. bei komplexen oder unklaren Fakten Einzelfallbezogene Überlastung durch vorübergehende Umstände, etwa plötzlicher, nicht kompensierbarer Personalausfall Anhängigkeit eines vorgreiflichen Verfahrens, wenn spezialgesetzlich geregelt Zustimmung des Antragstellers und ggf. weiterer Beteiligter zur Aussetzung Keine zureichenden Gründe sind: Generelle Überlastung der Behörde oder steigende Fallzahlen Krankheit, Urlaub oder fehlende Vertretung von Mitarbeitenden Warten auf erwartete Gesetzesänderungen Fehlen interner Weisungen oder Verwaltungsvorgaben Verweigerung der Sachbehandlung mit Hinweis auf angeblich unzulässigen Antrag Fehlende Akten, wenn die Behörde es unterließ, Kopien anzufertigen Insbesondere im Ausländerrecht ist häufig zu beobachten, dass sich Behörden auf angebliche Arbeitsüberlastung berufen. Die Rechtsprechung stellt hier klar: Organisationsmängel rechtfertigen keine Untätigkeit. Eine funktionierende Verwaltung muss auch bei hoher Arbeitsbelastung in zumutbarer Zeit entscheiden – oder ihr Personal entsprechend organisieren. Praxisbeispiel: Was heißt das für Antragsteller? Wer z. B. seit vier Monaten auf eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wartet und keine Rückmeldung erhält, kann Untätigkeitsklage erheben . Reagiert die Behörde nicht mit einer zügigen Bearbeitung, kann das Verwaltungsgericht eingeschaltet werden. Gibt es objektive Gründe – etwa, weil Informationen aus dem Ausland fehlen, die die Behörde rechtzeitig angefordert hat – kann das Verfahren einmalig ausgesetzt werden . Aber: Bloßes „Nicht-Können“ wegen Personalmangel genügt nicht. In diesen Fällen besteht ein klarer Rechtsanspruch auf Entscheidung , den die Betroffenen einklagen können. Fazit: Untätigkeit ist kein Dauerzustand Die Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Mittel gegen behördliches Verzögern – gerade im Migrationsrecht, wo Zeit oft entscheidend ist. Behörden dürfen die Drei-Monats-Frist nur in engen Ausnahmefällen überschreiten. Antragsteller sollten sich bei längerer Verzögerung rechtlich beraten lassen und eine Klage nicht scheuen. VISAGUARD vermittelt Ihnen gerne kompetente Fachanwälte, die Sie bei einer Untätigkeitsklage vertreten können.
- Job gekündigt, Ausländerbehörde reagiert nicht: Was bedeutet das für Ihren Aufenthaltstitel?
Fachkräfte sind dazu verpflichtet, der Ausländerbehörde mitzuteilen, wenn sie ihren Job verlieren ( Mitwirkungspflicht , § 82 Abs. 6 AufenthG ). Wenn Fachkräfte ihren Job verlieren und dies der Ausländerbehörde mitteilen, erwarten viele eine schnelle Reaktion . Schließlich ist die Beschäftigung oft zentrale Voraussetzung für den Aufenthaltstitel – sei es bei der Blauen Karte EU oder einer anderen arbeitsbezogenen Aufenthaltserlaubnis. Doch was passiert, wenn auf die Mitteilung keine Antwort kommt? Viele Betroffene sind verunsichert, wenn wochen- oder sogar monatelang keinerlei Rückmeldung erfolgt. Dabei ist diese Untätigkeit der Behörden oft kein Grund zur Sorge – im Gegenteil: Dahinter steckt meist eine bewusste Entscheidung , die mit der Chancenkarte zur Jobsuche zusammenhängt. Warum bleibt die Ausländerbehörde oft untätig? Zunächst ist es richtig, dass ausländische Fachkräfte nach einer Kündigung verpflichtet sind, die Ausländerbehörde über das Ende des Arbeitsverhältnisses zu informieren. In der Theorie müsste die Behörde dann prüfen, ob die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel noch vorliegen – und gegebenenfalls den Titel widerrufen . In der Praxis aber bleiben viele Behörden untätig und tun zunächst nichts. Diese scheinbare Passivität hat gute Gründe: Denn viele Fachkräfte haben nach der Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Chancenkarte zur Jobsuche , sofern sie ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst sichern können. Diese Chancenkarte ist bis zu 12 Monate gültig und erlaubt es, in dieser Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu finden . Die Behörden wissen, dass ein formeller Entzug des bisherigen Aufenthaltstitels und eine anschließende Ausstellung einer neuen Chancenkarte in vielen Fällen nur unnötigen Verwaltungsaufwand erzeugen würde. Rechtlich sicher mit Chancenkarte zur Jobsuche Statt also den bisherigen Aufenthaltstitel sofort zu widerrufen und die betroffene Person zu einer neuen Antragstellung zu zwingen, lassen viele Ausländerbehörden das Verfahren einfach ruhen. Wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein neuer Arbeitsplatz gefunden , genügt in der Regel ein Antrag auf Arbeitgeberwechsel . Der bestehende Aufenthaltstitel kann dann einfach auf den neuen Arbeitgeber umgeschrieben werden. Das spart nicht nur Zeit und Verwaltungsaufwand, sondern ist auch für die Betroffenen deutlich unkomplizierter. Diese Praxis zeigt: Viele Ausländerbehörden setzen auf diesen pragmatischen Weg. Sie warten ab, ob innerhalb des zulässigen Zeitraums ein neuer Job gefunden wird – und vermeiden damit unnötige Zwischenschritte wie die Ausstellung einer Chancenkarte und deren spätere Ablösung durch ein neues Arbeitsvisum. Fazit Untätigkeit Ausländerbehörde nach Jobverlust Wenn Sie nach einer Kündigung Ihrer Beschäftigung die Ausländerbehörde informiert haben, aber keine Antwort erhalten, ist das in der Regel kein Grund zur Beunruhigung . Die Behörden wissen, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere bei gesichertem Lebensunterhalt) einen Anspruch auf eine Chancenkarte zur Jobsuche haben – und handeln entsprechend. In vielen Fällen wird bewusst darauf verzichtet, den Aufenthaltstitel formell zu entziehen, da ein unkomplizierter Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis möglich ist. Erst wenn innerhalb von 12 Monaten kein neuer Job gefunden wurde, kann es kritisch werden. Bis dahin aber gilt: Ruhe bewahren und aktiv auf Jobsuche gehen. Das könnte Sie auch interessieren: Fachkräfteeinwanderung (Übersichtsseite) Blaue Karte EU Arbeitgeberwechsel Lebensunterhaltssicherung Aufenthaltserlaubnis
- Chancenkarte für Deutschland aus USA
Immer mehr gut ausgebildete US-Amerikaner und amerikanische Expats interessieren sich für ein Leben und eine Karriere in Deutschland. Ob aus beruflichen Gründen, familiären Verbindungen oder schlicht dem Wunsch, Europa aus einer neuen Perspektive zu erleben – Deutschland übt eine starke Anziehungskraft aus. Gleichzeitig ist der deutsche Arbeitsmarkt auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen: Der Fachkräftemangel betrifft mittlerweile nahezu alle Branchen, von IT über Ingenieurwesen bis hin zur Pflege und dem Handwerk. Um diesem Engpass zu begegnen, hat der deutsche Gesetzgeber die sogenannte Chancenkarte eingeführt – ein innovatives Einwanderungsinstrument, das gerade für US-Staatsangehörige neue Perspektiven eröffnet. Was ist die Chancenkarte und warum ist sie für US-Amerikaner interessant? Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der speziell darauf ausgelegt ist, qualifizierten Drittstaatsangehörigen – also auch US-Amerikanern – die Jobsuche in Deutschland zu erleichtern . Im Gegensatz zu klassischen Arbeitsvisa ist für die Beantragung kein konkreter Arbeitsvertrag erforderlich. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mit der Chancenkarte nach Deutschland kommen und sich vor Ort eine geeignete Stelle suchen. Gleichzeitig erlaubt die Chancenkarte eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie Probearbeiten in verschiedenen Unternehmen. Dies schafft nicht nur Flexibilität, sondern bietet auch die Möglichkeit, in kurzer Zeit berufliche Kontakte aufzubauen. Die Chancenkarte ersetzt in vielen Fällen das bisher genutzte Jobseeker-Visum . Während Letzteres nach der jüngsten Gesetzesreform nur noch mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss beantragt werden kann, ist die Chancenkarte deutlich breiter aufgestellt. Auch mit ausländischen Abschlüssen oder durch ein Punktesystem können die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden – ein entscheidender Vorteil für US-Amerikaner mit qualifizierter Ausbildung. USA: Voraussetzungen und Herausforderungen Chancenkarte Trotz ihrer Vorteile stellt die Chancenkarte Antragsteller vor bestimmte Hürden. Die wichtigste Voraussetzung ist entweder ein in Deutschland anerkannter Abschluss (Chancenkarte für Fachkräfte oder das Erreichen einer ausreichenden Punktzahl im offiziellen Punktesystem (Punktechancenkarte). Anerkannte Abschlüsse können über die Datenbank anabin überprüft werden – eine Plattform, auf der das deutsche Bildungssystem festlegt, welche ausländischen Qualifikationen als gleichwertig gelten. Ist der Abschluss nicht anerkannt, bietet das Punktesystem eine alternative Zugangsmöglichkeit. Punkte gibt es unter anderem für folgende Kriterien: Ausbildungs- oder Studienabschlüsse (auch nicht anerkannte) Berufserfahrung Sprachkenntnisse (Deutsch und Englisch) Alter (jüngere Bewerber haben Vorteile) Voraufenthalte in Deutschland Ehepartner mit Qualifikationen Gerade bei den Sprachkenntnissen haben US-Amerikaner einen strukturellen Vorteil: Da Englisch ihre Muttersprache ist, erhalten sie ohne zusätzlichen Aufwand Punkte in dieser Kategorie. Dennoch kann sich das Erlernen von Deutsch – zumindest auf A1- oder B1-Niveau – ebenfalls positiv auf die Punktzahl auswirken und sollte nicht vernachlässigt werden. Die größte Hürde für viele US-Amerikaner mit der Chancenkarte ist allerdings die Sicherung des Lebensunterhalts . Wer eine Chancenkarte beantragen möchte, muss nachweisen, dass er oder sie ohne Unterstützung des deutschen Staates in der Lage ist, den Aufenthalt zu finanzieren. Dies ist besonders anspruchsvoll, wenn noch kein Arbeitsvertrag vorliegt. In solchen Fällen muss die Finanzierung durch einen sogenannten Blocked Account (ein Sperrkonto mit monatlicher Freigabe eines bestimmten Betrags) oder durch regelmäßige internationale Überweisungen nachgewiesen werden. So läuft das Antragsverfahren für die Chancenkarte aus den USA ab Der Antrag auf die Chancenkarte kann aus den USA heraus bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Dabei müssen alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, z.B. ein Nachweis über den anerkannten Abschluss, ein Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt und ein gültiger Reisepass sowie eine Krankenversicherung . Bei manchen Botschaften ist auch ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen betragen. Daher sollten Antragsteller frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen. Wer bereits in Deutschland lebt – etwa mit einem anderen Aufenthaltstitel – kann in bestimmten Fällen auch direkt bei der Ausländerbehörde vor Ort den Wechsel in die Chancenkarte beantragen. VISAGUARD empfiehlt, vor Antragstellung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn nicht jeder US-amerikanische Abschluss ist automatisch anerkannt, und kleine formale Fehler im Antrag können zu erheblichen Verzögerungen führen. Fazit zur Chancenkarte für US-Amerikaner Für US-Amerikaner bietet die Chancenkarte eine realistische und vergleichsweise flexible Möglichkeit, nach Deutschland zu migrieren – auch ohne direkten Arbeitsvertrag. Die Vereinfachung gegenüber früheren Regelungen macht sie zu einem attraktiven Instrument für qualifizierte Zuwanderung aus den USA. Gleichzeitig verlangt das Verfahren eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung von Abschlüssen, das Punktesystem und den Nachweis der finanziellen Eigenständigkeit. Wer die Voraussetzungen erfüllt und strategisch vorgeht, hat mit der Chancenkarte eine gute Basis, um beruflich und privat in Deutschland Fuß zu fassen. VISAGUARD unterstützt dabei mit rechtlicher Expertise und individueller Beratung – damit der Start in Deutschland gelingt. Das könnte Sie auch interessieren: Quellen: [1] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025, § 20a [2] BeckOK AuslR/Klaus, 44. Ed. 1.4.2025, BeschV § 26 Rn. 1-46 [3] Holger Kolb, Die Idee ist gut, doch die Welt noch nicht bereit: Die Lebensunterhaltssicherung im Bereich der Chancenkarte (§ 20a Abs. 4 S. 1 AufenthG) bleibt eine Herausforderung, SVR-Kurzinformation 2025-1 [4] § 20a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332)
- Digitalisierung: So weit ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin (2025)
Die Ausländerbehörde Berlin – offiziell: Landesamt für Einwanderung (LEA) – gilt heute als eine der am weitesten digitalisierten Einwanderungsbehörden in Deutschland. Gemeinsam mit dem KVR München gehört das LEA zu den Vorreitern, wenn es um digitale Verwaltungsangebote für Migrantinnen, Migranten und ihre anwaltlichen Vertretungen geht. Digitalisierung mit System – und mit Kosten Hinter dem Fortschritt steckt ein immenser organisatorischer und finanzieller Aufwand . Das LEA investiert jährlich große Summen in externe IT-Dienstleister, um die Digitalisierung der eigenen Prozesse konsequent voranzutreiben. Auch wenn nicht alles reibungslos läuft, zeigen viele Entwicklungen, dass der digitale Umbau der Behörde keine bloße Ankündigung bleibt, sondern im Alltag zunehmend spürbar ist. Digitales Erfolgsmodell: Das Kontaktformular Ein Beispiel, das mittlerweile als Erfolgsgeschichte gilt, ist das Kontaktformular auf der Webseite des LEA . Antragstellerinnen und Antragsteller können über das Formular Anliegen direkt an die zuständige Stelle senden. Zwar kam es anfangs zu Verzögerungen und Zustellproblemen, doch mittlerweile erreichen die Nachrichten zuverlässig die Akten – ein pragmatischer, funktionierender Kommunikationskanal. Elektronische Akteneinsicht für Anwält:innen Ein echter Fortschritt für die anwaltliche Begleitung von Verfahren: die elektronische Akteneinsicht. Wer als Anwältin oder Anwalt tätig ist, kann beim LEA in Berlin mittlerweile unkompliziert digitale Akteneinsicht beantragen – oft steht die Akte schon nach wenigen Tagen vollständig zur Verfügung. Das spart Zeit, Druckkosten und Bürokratie – und erleichtert die rechtliche Betreuung erheblich. Aufenthaltsrechtliche Anträge jetzt digital möglich Auch im Bereich Aufenthaltstitel hat das LEA digital aufgerüstet. Seit Kurzem können unter anderem die Chancenkarte sowie die Niederlassungserlaubnis vollständig online beantragt werden – inklusive Upload der notwendigen Unterlagen. Der Antrag kann also bequem vom heimischen Sofa oder mit Unterstützung einer Beratungsstelle eingereicht werden, ohne Papierformulare oder Postversand. Einbürgerung: Termin-Tools und Online-Prozesse Bereits seit längerer Zeit war auch das Einbürgerungsverfahren beim LEA teilweise digitalisiert – etwa durch die Möglichkeit, Anträge online zu stellen. Neu hinzugekommen ist nun ein digitaler Terminfinder für den Einbürgerungstest , über den Termine bei den Berliner Volkshochschulen direkt gebucht werden können. Fazit Digitalisierung Landesamt für Einwanderung Die Digitalisierung beim Landesamt für Einwanderung in Berlin ist nicht perfekt – aber sie funktioniert. Im bundesweiten Vergleich steht das LEA an der Spitze, weil es pragmatisch agiert, kontinuierlich in Infrastruktur investiert und neue Verfahren erprobt. Für Antragsteller:innen wie auch für Anwält:innen ist das ein echter Fortschritt – und ein Hoffnungsschimmer, dass moderne Migrationsverwaltung möglich ist.
- Wie kann man ein Sperrkonto eröffnen?
Visum Studium: So funktioniert die Eröffnung des Sperrkontos Wer als ausländischer Student nach Deutschland kommen will, wird in vielen Fällen dazu verpflichtet, ein sogenanntes Sperrkonto zu eröffnen. Dieses Konto dient als finanzieller Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde und der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Visumverfahren (sogenannte Lebensunterhaltssicherung gemäß § 5 AufenthG ). Es soll sicherstellen, dass der Lebensunterhalt in Deutschland ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann. Aber wie genau funktioniert dieser Anmeldeprozess, und was muss man dabei beachten? Ablauf Verfahren Eröffnung Sperrkonto Die gute Nachricht zuerst: Die Eröffnung eines Sperrkontos ist mittlerweile vollständig digital möglich – viele Anbieter in Deutschland bieten diesen Service online an. Man beginnt den Prozess also bequem von zu Hause aus, meist schon Wochen oder Monate vor dem geplanten Aufenthalt in Deutschland. Der erste Schritt besteht darin, das Kontoeröffnungsformular der jeweiligen Bank oder des gewählten Anbieters auszufüllen. Diese Formulare stehen in der Regel auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Man gibt dort persönliche Daten an und legt fest, wie hoch der Sperrbetrag sein soll, der auf dem Konto hinterlegt wird. Für ein Studienvisum beträgt dieser Betrag derzeit mindestens 11.208 Euro für ein Jahr – das entspricht monatlich 934 Euro . Zusätzlich zum Formular werden noch einige wichtige Unterlagen benötigt: die Kopie eines gültigen Reisepasses sowie – bei Studierenden – die Zulassung zu einer deutschen Hochschule . Wer zu einem Sprachkurs , zur Berufsausbildung oder zur Arbeitsplatzsuche (Chancenkarte) nach Deutschland kommt, muss entsprechende andere Nachweise vorlegen. Einzahlung des Sperrbetrags Die Bearbeitung durch die Bank in Deutschland dauert in der Regel etwa 1 - 2 Wochen. Sobald das Konto eingerichtet wurde, erhält man per E-Mail die Kontoinformationen – insbesondere die IBAN und den BIC. Damit kann die Überweisung des Sperrbetrags erfolgen. In den meisten Fällen wird erwartet, dass der volle Betrag vor dem Visumtermin eingezahlt ist. Es ist jedoch auch möglich, den Betrag in mehreren Teilüberweisungen zu leisten – vor allem, wenn die Summe nicht sofort in Gänze zur Verfügung steht. Auch Angehörige oder Freunde können bei der Einzahlung unterstützen. Wichtig ist dabei, dass klar erkennbar ist, von wem die Zahlungen stammen und welchem Konto sie zugeordnet werden sollen. Nach erfolgreicher Überweisung erhält man eine Bestätigung über die Eröffnung und Finanzierung des Sperrkontos – dieses Dokument ist zentral für den Visumsantrag und wird zusammen mit den anderen Nachweisen bei der Botschaft eingereicht . Das Konto selbst bleibt vorerst blockiert: Die Sperre verhindert, dass man den Gesamtbetrag auf einmal abheben kann. Damit soll sichergestellt werden, dass während des Aufenthalts in Deutschland monatlich nur der für den Lebensunterhalt vorgesehene Betrag zur Verfügung steht ( § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ). So funktioniert das Sperrkonto nach der Einreise Nach der Einreise in Deutschland wird das Sperrkonto dann vollständig aktiviert. Dazu muss man sich bei der entsprechenden Bankfiliale persönlich vorstellen und seine Identität nachweisen – meist durch Vorlage des Reisepasses und des erteilten Visums . Erst danach wird das Konto freigeschaltet. Man erhält seine girocard sowie die Zugangsdaten für das Online-Banking. Von diesem Moment an ist es möglich, sich den monatlichen Betrag auszahlen zu lassen, Überweisungen durchzuführen oder – je nach Kontoanbieter – direkt mit der Karte zu bezahlen. Zu beachten ist dabei: Es bleibt bei den 934 Euro pro Monat – der Rest des Geldes ist weiterhin gesperrt. Wer jedoch mehr Geld pro Monat benötigt, kann zusätzlich zum offiziellen Sperrbetrag freiwillig mehr Geld auf das Konto einzahlen. Diese zusätzlichen Beträge gelten nicht als Teil der Sperre und stehen zur freien Verfügung. So bleibt eine gewisse finanzielle Flexibilität erhalten, ohne die Bedingungen des Visums zu gefährden. Fazit Funktionsweise Sperrkonto Visum Ausländer Der Prozess der Kontoeröffnung mag auf den ersten Blick bürokratisch erscheinen, ist aber mittlerweile gut strukturiert und planbar. Wichtig ist, dass man frühzeitig beginnt, alle Unterlagen vollständig vorbereitet und sich bei Fragen an den gewählten Kontoanbieter oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wendet. Für viele internationale Studierende, Auszubildende und Fachkräfte ist das Sperrkonto heute ein selbstverständlicher Teil der Visumsplanung – und ein wichtiger Schritt auf dem Weg nach Deutschland. Sie benötigen ein Sperrkonto, das von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt für die Mandatsarbeit in der Regel Fintiba und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie einen Sperrkonto-Vertrag über diesen Link abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Aus Transparenzgründen weisen wir darauf hin, dass es auch andere Sperrkonto-Anbieter gibt.
- Visum für Deutschland: Welche Voraussetzungen gibt es für US-Amerikaner?
Die Einwanderung nach Deutschland ist für US-Amerikaner vergleichsweise unkompliziert . Grund dafür ist eine lange Geschichte enger diplomatischer Beziehungen und zahlreiche bilaterale Abkommen zwischen den USA und Deutschland, die US-Staatsbürgern bei der Migration viele Vorteile einräumen. Trotzdem gibt es bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die auch US-Bürger erfüllen müssen, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben oder arbeiten möchten. In diesem Artikel erklären wir die Voraussetzungen, unter denen US-Amerikaner sich langfristig in Deutschland aufhalten können (D-Visum). USA: Einfachere Migration – aber nicht ohne Bedingungen US-Amerikaner benötigen für touristische oder kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum . Wer jedoch plant, länger in Deutschland zu bleiben – etwa zum Arbeiten, Studieren oder aus familiären Gründen – muss ein entsprechendes Visum beantragen. Auch wenn der Prozess im Vergleich zu vielen anderen Drittstaatenbürgern einfacher ist, gelten bestimmte Grundanforderungen. Die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis, dass man als US-Bürger seinen Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig sichern kann. Man muss sich also ohne Hilfe des Staates selbst finanzieren können (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Das kann auf verschiedenen Wegen geschehen: durch ein regelmäßiges Einkommen als Angestellter, durch selbständige Tätigkeit oder durch ausreichendes Vermögen. In der Praxis erfolgt die Lebensunterhaltssicherung am häufigsten durch einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen (oder amerikanischen) Unternehmen. Wenn ein solcher Arbeitsvertrag vorliegt, kann auf dieser Grundlage ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 26 Abs. 1 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) . Damit der Antrag genehmigt wird, muss das Gehalt bestimmte Mindestgrenzen erfüllen. Diese variieren je nach Branche und Qualifikation. Als Faustregel gilt: Ein Bruttojahresgehalt unter 40.000 Euro kann problematisch sein, insbesondere wenn es sich nicht um einen sogenannten Engpassberuf handelt. Ab etwa 50.000 Euro brutto jährlich bewegt man sich oft in einem sicheren Bereich, sodass die Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit meistens problemlos erteilt wird. Alternative: Chancenkarte für arbeitssuchende US-Amerikaner Wer noch keinen Job in Deutschland gefunden hat, kann alternativ eine Chancenkarte beantragen. Dieses neue Modell ermöglicht es Menschen aus den USA und anderen Drittländern, auch ohne konkretes Arbeitsangebot nach Deutschland einzureisen und sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können – etwa über ein Sperrkonto , auf dem ein bestimmter Betrag nachgewiesen wird. Auch bei der Chancenkarte spielen berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Altersstruktur eine Rolle. Das Verfahren ist punktebasiert – wer bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, kann sich für die Karte qualifizieren. Gerade für US-Amerikaner mit Hochschulabschluss, Berufserfahrung und Grundkenntnissen der deutschen Sprache stehen die Chancen gut. Weitere Anforderungen: Pass, Krankenversicherung, Wohnsitz Neben dem Nachweis des Lebensunterhalts sind bei der Migration von den USA nach Deutschland weitere Dokumente notwendig. Dazu gehört in erster Linie ein gültiger US-amerikanischer Reisepass . Außerdem müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verfügen. Die meisten US-Amerikaner in Deutschland entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung – besonders häufig fällt die Wahl auf die Techniker Krankenkasse. Alternativ akzeptieren die Behörden aber auch private oder internationale Anbieter wie CIGNA, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem muss bereits bei Antragstellung eine Adresse in Deutschland angegeben werden. Die deutschen Auslandsvertretungen – vor allem die Generalkonsulate in New York , Miami und Los Angeles – verlangen häufig einen Nachweis über eine Unterkunft in Deutschland. Dabei genügt meistens zunächst auch eine kurzfristige Wohnlösung, wie ein Hotel oder ein möbliertes Apartment. Wichtig ist lediglich, dass nach Ankunft eine reguläre Wohnadresse angemeldet wird. Visumvergabe durch deutsche Auslandsvertretungen in den USA Ein wesentlicher Vorteil für US-Amerikaner ist die vergleichsweise schnelle Bearbeitungszeit bei den deutschen Auslandsvertretungen in den USA. In der Regel dauert die Visumerteilung zwischen vier und acht Wochen – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und es sind Termine verfügbar. Besonders zügig arbeiten die Konsulate in New York und Los Angeles, die bei vollständigen Anträgen oft auch früher Termine ermöglichen. Ein Sonderfall ist die sogenannte Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn diese bereits vorliegt, können unter bestimmten Umständen Eilverfahren möglich sein. Das Generalkonsulat in New York vergibt in solchen Fällen teilweise spezielle Termine. Damit kann das Visum innerhalb weniger Tage erteilt werden – etwa wenn das Arbeitsverhältnis kurzfristig beginnt. Diese dienstleistungsorientierte Praxis hebt die deutschen Botschaften in den USA positiv hervor und wird unter Migrationsanwälten und Relocation-Spezialisten als vorbildlich angesehen. Fazit: USA Voraussetzungen Migration nach Deutschland US-Amerikaner genießen im Vergleich zu vielen anderen Drittstaatsangehörigen spürbare Erleichterungen bei der Migration nach Deutschland. Die engen bilateralen Beziehungen und ein gut organisiertes Visumverfahren machen den Weg ins deutsche Berufs- und Alltagsleben deutlich einfacher. Dennoch gelten klare Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Lebensunterhaltssicherung, Krankenversicherung und Wohnsitznachweis. Ob über einen Arbeitsvertrag, die Chancenkarte oder andere Wege – mit guter Vorbereitung und vollständigen Unterlagen stehen die Chancen für ein Visum für Deutschland für US-Bürger sehr gut. Wer den Prozess rechtzeitig plant und sich an die formellen Anforderungen hält, profitiert von einem schnellen und effizienten Verfahren – und von der Möglichkeit, sich in Deutschland ein neues berufliches und privates Leben aufzubauen. Das könnte Sie auch interessieren: Quellenangaben: [1] Offer/Mävers, BeschV, 2. Auflage 2022 [2] Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, BGBl. II 1956 S. 487 [3] Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist [4] § 26 Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 353) geändert worden ist
- Antragstellung online: So bekommst du einen Termin bei der Ausländerbehörde Berlin
Viele ausländische Staatsangehörige, die in Berlin leben, sind irritiert: Sie suchen verzweifelt nach einem freien Termin bei der Ausländerbehörde – offiziell Landesamt für Einwanderung (LEA) genannt. Dabei ist diese Suche nach einem Termin inzwischen vollkommen überflüssig . Denn: Das LEA Berlin hat die klassische Online-Terminbuchung vollständig abgeschafft . Ein Termin muss also gar nicht mehr gebucht werden. Wer versucht, trotzdem manuell einen Termin zu buchen, wird scheitern, da die Online-Terminvergabe deaktiviert wurde. Stattdessen erfolgt die Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis jetzt vollständig digital . Die erforderlichen Unterlagen müssen über das Online-Kontaktformular auf der Website des LEA hochgeladen werden. Erst nachdem die Unterlagen eingereicht und geprüft wurden, vergibt die Behörde von sich aus einen Termin – meistens per E-Mail. Wie funktioniert die Antragstellung über das Kontaktformular? Das Kontaktformular ersetzt die frühere Terminbuchung und ist heute der zentrale Weg, um beim Landesamt für Einwanderung ein Verfahren zur Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels einzuleiten. Wer das Formular korrekt ausfüllt und alle notwendigen Unterlagen anhängt, hat damit rechtlich bereits einen Antrag gestellt. Das bedeutet: Der Antrag gilt als bei der Behörde eingegangen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der sogenannte “fiktive” Aufenthalt . Wenn Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis oder Ihr Visum abläuft, aber Sie rechtzeitig über das Kontaktformular einen vollständigen Antrag gestellt haben, dürfen Sie weiterhin in Deutschland bleiben und arbeiten – dank der sogenannten Fiktionswirkung (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Die Fiktionsbescheinigung dient dabei als vorläufiger Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthaltsstatus. Notfalltermin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) Sollten Ihr Anliegen über das Kontaktformular des LEA nicht erledigbar sein - Sie also trotz der Abschaffung des Online-Terminsystems einen Termin benötigen - können Sie einen Notfalltermin buchen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie zeitnah eine offizielle Fiktionsbescheinigung zum Reisen oder zum Nachweis für Ihren Arbeitgeber benötigen. In diesen Fällen können Sie im Kontaktformular den Unterfall “ eiliger Termin / Notfall ” auswählen. Sie müssen dann aber (ebenfalls im Kontaktformular) Nachweise anhängen, warum es sich um einen Notfall handelt (z.B. Flugtickets für bevorstehende Reise). In einigen Fällen ist es sinnvoll, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel wenn trotz vollständiger Unterlagen keine Rückmeldung erfolgt. Anwälte im Migrationsrecht kennen die Strukturen und Abläufe der Berliner Ausländerbehörde gut und können durch gezielte Nachfragen oder rechtliche Schritte die Kommunikation mit dem LEA beschleunigen. Sollte das LEA diese Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellen, kann im Einzelfall ein Rechtsanwalt eine sogenannte einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen, um das Verfahren zu beschleunigen. Dafür muss es sich aber auch tatsächlich um einen Notfall handeln. Fazit Termin Landesamt für Einwanderung Wer einen Termin beim Landesamt für Einwanderung Berlin sucht, sollte wissen: Termine werden nicht mehr aktiv vergeben . Stattdessen muss der Antrag digital über das Kontaktformular gestellt werden. Mit der Einreichung beginnt das Verwaltungsverfahren, und es greift die Fiktionswirkung, sofern der bisherige Aufenthaltstitel bald abläuft. Wer diesen digitalen Prozess versteht und nutzt, spart Zeit, Frust – und kann seinen Aufenthalt rechtssicher regeln. Bei Notfällen, Problemen oder Verzögerungen lohnt sich anwaltliche Unterstützung, um das Verfahren zu beschleunigen. Das könnte Sie auch interessieren: Ausländerbehörde Berlin: LEA schafft Online-Termine ab Termin & Antrag Aufenthaltserlaubnis Terminklage erheben Verwaltungsverfahren Aufenthaltsrecht
- Welche Vorteile haben US-Amerikaner bei der Immigration nach Deutschland?
Vorteile für US-Amerikaner bei der Immigration nach Deutschland Wer als US-Amerikaner nach Deutschland kommen möchte – sei es zum Arbeiten, Studieren oder Leben –, hat dabei in vielerlei Hinsicht einen deutlich einfacheren Weg als Menschen aus vielen anderen Herkunftsländern. Die deutschen Einwanderungsgesetze bieten Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten einige rechtliche, praktische und kulturelle Vorteile . Diese privilegierte Stellung zeigt sich nicht nur bei der Einreise und Visumserteilung, sondern zieht sich durch den gesamten Migrationsprozess – bis hin zur Einbürgerung. In diesem Beitrag erklären wir, warum der Weg von den USA nach Deutschland so unkompliziert sein kann und was die rechtlichen Hintergründe dafür sind. USA: Visaerleichterungen und Umwandlung kurze in lange Aufenthalte Der erste große Vorteil für US-Amerikaner ergibt sich bereits bei der Einreise nach Deutschland : US-Staatsangehörige dürfen visumfrei einreisen und sich bis zu 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten ( § 41 AufenthV ). Dabei dürfen US-Bürger den kurzfristigen Aufenthalt sogar in einen langfristigen umwandeln , ohne vorher ausreisen. Normalerweise ist es bei visumfreier Einreise erforderlich, dass man für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung das Land wieder verlässt und ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt (sogenannte Visumpflicht gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG ). US-Amerikaner hingegen profitieren von der sogenannten „Best-Friends-Regelung“ (§ 41 AufenthV): Sie dürfen ihren Aufenthaltstitel auch nach der Einreise direkt in Deutschland beantragen, ohne das Land wieder verlassen zu müssen – solange sie vor Erhalt des Aufenthaltstitels keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Keine Anerkennung des Abschlusses notwendig bei US-Bürgern Auch beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gibt es klare Vorteile für Bürger der USA. Üblicherweise verlangt die Bundesagentur für Arbeit den Nachweis einer anerkannten Qualifikation , wenn ein Drittstaatsangehöriger eine Arbeit in Deutschland aufnehmen möchte (siehe dazu auch unseren Artikel zu Anabin ). Dieses Verfahren kann oftmals lang und zäh sein und das Visumverfahren um Monate verlängern. US-Amerikaner jedoch benötigen gemäß § 26 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung (BeschV) keine formale Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse. Solange das Gehalt eine gewisse Mindestgrenze überschreitet, können US-Amerikaner also ohne weitere Nachweise eine Arbeitserlaubnis erhalten – auch ohne Anerkennung ihres amerikanischen Diploms oder Ausbildungsabschlusses. Verwaltungsvereinfachungen bei Dokumenten und Anerkennung Ein weiterer großer Vorteil bei der Immigration von US-Bürgern nach Deutschland liegt im Verwaltungsverfahren. Wer in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragt, muss in der Regel eine Vielzahl von Dokumenten beibringen – von Geburtsurkunden über Ausbildungsnachweise bis hin zu Arbeitsverträgen. Für US-Amerikaner ist dieses Verfahren jedoch deutlich vereinfacht. Viele US-amerikanische Dokumente werden von deutschen Behörden ohne weitere Beglaubigungen oder aufwändige Übersetzungen akzeptiert. In manchen Fällen reichen sogar digitale Kopien oder nicht übersetzte Originale aus. Zudem bestehen in vielen Bereichen bereits bilaterale Anerkennungsmechanismen . Dazu gehören beispielsweise die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen sowie ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, das eine reibungslose Integration in das deutsche Sozialversicherungssystem ermöglicht. Amerikanische Staatsangehörige müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre beruflichen Qualifikationen oder Versicherungszeiten in Deutschland nicht anerkannt werden. Integrationsvorteile und Zugang zum Arbeitsmarkt für USA-Bürger Neben den rechtlichen und praktischen Erleichterungen profitieren US-Amerikaner auch auf kultureller Ebene. Die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA sind historisch eng, was sich in vielen gesellschaftlichen und institutionellen Bereichen widerspiegelt. Diese kulturelle Nähe wirkt sich auch positiv auf die Integration aus – ein wichtiger Aspekt, wenn es etwa um den Wechsel von einem befristeten zu einem unbefristeten Aufenthalt ( Niederlassungserlaubnis ) oder sogar zur Einbürgerung geht. Dabei verlangt das deutsche Aufenthaltsgesetz in vielen Fällen einen „Integrationsnachweis“ für den unbefristeten Aufenthalt und die Einbürgerung, z. B. durch den Besuch eines Integrationskurses oder das Bestehen eines Einbürgerungstests. US-Amerikaner haben hier einen klaren Vorteil: Aufgrund der kulturellen Nähe und oft bereits vorhandener Sprachkenntnisse können sie sich schneller und einfacher integrieren als andere Drittstaatsangehörige, sodass in vielen Fällen kein Integrationskurs benötigt wird. Auch der Arbeitsmarkt zeigt sich gegenüber US-Amerikanern sehr aufgeschlossen. Ihre englische Muttersprache, das hohe Ausbildungsniveau vieler amerikanischer Hochschulen und ihre internationale Arbeitserfahrung machen sie besonders für global agierende Unternehmen attraktiv – vor allem in Metropolen wie Berlin, Frankfurt oder München. Zudem ist in Städten wie Wiesbaden und Berlin eine große US-Community präsent, zu der nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Diplomaten , Unternehmer und sogenannte SOFA-Angehörige (Status of Forces Agreement – z. B. Angehörige des US-Militärs) zählen. Fazit: US-Amerikaner haben viele Vorteile bei der Immigration nach Deutschland Zusammenfassend lässt sich sagen: US-Amerikaner genießen im deutschen Migrationsrecht eine Reihe von Privilegien, die ihren Zuzug nach Deutschland im Vergleich zu anderen Drittstaatsangehörigen erheblich erleichtern . Von der visumfreien Einreise und unkomplizierten Beantragung von Aufenthaltstiteln bis hin zu weitreichenden Vereinfachungen bei der Anerkennung von Dokumenten und beruflichen Qualifikationen – der Weg in ein Leben und Arbeiten in Deutschland ist für US-Bürger besonders offen gestaltet. Hinzu kommt die kulturelle Nähe, die eine schnelle Integration begünstigt und auch bei Einbürgerungsverfahren von Vorteil ist. Auch auf dem Arbeitsmarkt haben US-Amerikaner dank ihrer Sprachkenntnisse und internationalen Kompetenzen gute Chancen. Das könnte Sie auch interessieren: Quellen: [1] Offer/Mävers, BeschV, 2. Auflage 2022 [2] BeckOK AuslR/Klaus, 44. Ed. 1.4.2025, BeschV § 26 Rn. 1-46 [3] Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist
- Versicherungen für Expats: Welche Versicherungen gibt es für Expats?
Versicherungen für Expats mit Visum: Welche Absicherungen sind sinnvoll? Wer als Expat nach Deutschland kommt, muss sich nicht nur um Visum, Wohnung und Job kümmern – auch das Thema Versicherungen ist zentral. Denn ohne passenden Versicherungsschutz drohen hohe Kosten im Ernstfall und ein Aufenthaltstitel kann nicht erteilt werden, wenn keine Krankenversicherung besteht. Gleichzeitig ist der deutsche Versicherungsmarkt komplex. Welche Policen sind Pflicht, welche sinnvoll – und welche überflüssig? VISAGUARD gibt einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Expats mit Visum in Deutschland. Krankenversicherung: Pflicht und Auswahlmöglichkeiten Die Krankenversicherung ist in Deutschland für Ausländer als Teil der Lebensunterhaltssicherung gesetzlich vorgeschrieben ( § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ). Expats haben meist die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Wer als Ausländer in ein Arbeitsverhältnis eintritt, wird automatisch gesetzlich versichert – etwa bei Anbietern wie TK, Barmer, AOK oder DAK. Wer über einer gewissen Grenze verdient oder als Selbstständiger nach Deutschland kommt, kann sich auch privat versichern. Für kurzfristige Aufenthalte oder beim Visumverfahren kommt eine Expat-Health-Insurance bzw. Incoming-Versicherung infrage – diese deckt Basiskosten ab, reicht aber auf Dauer nicht aus. Zahnzusatz- und Reiseversicherung: Nützliche Ergänzungen Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viele Leistungen, aber nicht alle. Gerade bei Zahnbehandlungen entstehen oft hohe Eigenkosten. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier sinnvoll sein. Wer häufig reist – beruflich oder privat – profitiert zudem von einer Reiseversicherung, die neben medizinischer Versorgung auch Reiserücktritt oder Gepäckverlust abdecken kann. Expats, die sich mit Visum in Deutschland aufhalten, buchen insofern häufig Zusatzversicherungen , um vollständig abgesichert zu sein. Haftpflicht- und Hausratversicherung: Schutz im Alltag Eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen in Deutschland ist auch die private Haftpflichtversicherung . Sie springt ein, wenn man versehentlich einer anderen Person Schaden zufügt – zum Beispiel ein teures Handy fallen lässt oder einen Fahrradunfall verursacht. Ebenfalls ratsam ist die Hausratversicherung, die Schäden durch Feuer, Einbruch oder Leitungswasser im eigenen Zuhause absichert. Mobilität, Haustiere und Vermögen: Weitere Policen für besondere Lebenslagen Wer in Deutschland Fahrrad fährt, kann mit einer Fahrradversicherung gegen Diebstahl und Schäden vorsorgen. Hundehalter sind in vielen Bundesländern zur Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet – sie schützt, falls der Hund Personen oder Sachen verletzt. Wer Haustiere allgemein gut versorgt wissen will, kann auch eine Tierkrankenversicherung abschließen. Für längere Perspektiven lohnen sich Berufsunfähigkeitsversicherung (bei Arbeitsunfähigkeit), Lebensversicherung (für Hinterbliebene) oder eine private Rentenversicherung für die Altersvorsorge. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, z. B. bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Fazit: Bedarfsanalyse statt Überversicherung Nicht jede Versicherung ist für jede Lebenslage nötig. Expats sollten sich frühzeitig überlegen, wie lange sie in Deutschland bleiben, welchen Beruf sie ausüben und welche Risiken ihnen wichtig sind. Für einige Versicherungen wie Krankenversicherung oder Hundehaftpflicht besteht eine gesetzliche Pflicht. Andere – wie Haftpflicht oder Rechtsschutz – sind freiwillig, aber äußerst empfehlenswert. Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “ VISAG-15 ” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather.
- Neues BMI-Länderrundschreiben zur Ukraine – Chancen auf längerfristige Aufenthaltstitel
Am 11. August 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) ein aktualisiertes Länderrundschreiben veröffentlicht, das die Situation von Geflüchteten aus der Ukraine betrifft. Die überarbeitete Fassung berücksichtigt insbesondere den neuen Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 , mit dem der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert wird. Das Schreiben ist derzeit – soweit ersichtlich – nur über die Webseite des Ministeriums der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg abrufbar. Ukraine Verordnung 2026: Was ist neu? Neben der Anpassung an den aktuellen Ratsbeschluss greift das BMI auch die Empfehlung des Rates vom 22. Juli 2025 auf. Diese enthält eine für viele Geflüchtete entscheidende Passage: Die Mitgliedstaaten sollen Menschen mit vorübergehendem Schutz ermöglichen, auf andere Aufenthaltstitel nach EU-Recht zu wechseln , sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – etwa für: Studium (Richtlinie (EU) 2016/801) Fachkräfteeinwanderung (Richtlinie (EU) 2021/1883) Blaue Karte EU (Richtlinie (EU) 2024/1233) In vielen Mitgliedstaaten bestehen allerdings Regelungen, die einen solchen Wechsel verhindern (siehe VISAGUARD-Guide zu den Ablehnungsgründen bei der Blauen Karte EU ). Insbesondere darf der neue Titel nicht parallel zum Status des vorübergehenden Schutzes bestehen – es muss ein echter Wechsel stattfinden. Warum das bedeutsam ist Diese Öffnung ist ein wichtiges Signal. Viele Betroffene möchten langfristige Perspektiven in Deutschland aufbauen – etwa über Arbeit, Ausbildung oder Studium. Bislang war der Wechsel aus dem § 24-Aufenthalt in einen anderen Aufenthaltstitel rechtlich und praktisch oft schwierig . Die Ratsempfehlung setzt hier an und will Übergänge erleichtern, um illegale Aufenthalte zu vermeiden und den Betroffenen Sicherheit zu geben. Rechtsdogmatisch bleiben BMI und EU bei der Weisungslage allerdings knapp: Eine ausdrückliche Herleitung, dass der temporäre Schutz dispositiv ist – also von den Betroffenen zugunsten eines vorteilhafteren Status aufgegeben werden kann – fehlt. Auf eine entsprechende Auslegung des Aufenthaltsgesetzes weist der Ratsbeschluss und das BMI leider nicht hin, sodass sich die BMI Anweisung wie eine stark politisch gefärbte Entscheidung anfühlt. Fazit BMI zur Ukraine-Verordnung 2026 Für Geflüchtete aus der Ukraine eröffnet das neue Länderrundschreiben die Chance, den Aufenthalt auf eine dauerhafte und oft vorteilhaftere Grundlage zu stellen. Wer etwa als Fachkraft arbeitet, ein Studium aufnimmt oder andere passende Voraussetzungen erfüllt, sollte prüfen lassen, ob der Wechsel auf einen langfristigen Titel möglich ist. Aufgrund des BMI-Schreibens dürfte sich dies jedenfalls nun deutlich einfacherer gegenüber der Ausländerbehörde durchsetzen lassen.












