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A

VISAGUARD-Glossar: Buchstabe A

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Abfindung

Eine Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nach einer Kündigung. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 9 Abs. 1 KSchG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer


Ablehnungsgründe

Ablehnungsgründe bezeichnen Umstände, unter denen Aufenthaltstitel zum Studium und zur Arbeit nicht erteilt werden können. Relevante Ablehnungsgründe sind beispielsweise das Innehaben eines humanitären Titels oder bestimmter europäischer Aufenthaltstitel.

Zugehörige Rechtsquelle: § 19f AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Abschiebeverbot

Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Menschenrechtskonvention ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist. Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll auch abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Weiterhin ist die Abschiebung eines Ausländers auch auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Beim Vorliegen eines Abschiebeverbots wird eine Duldung ausgestellt.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 60 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Abschiebung

Eine Abschiebung ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht mittels Verwaltungszwang. Ein Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.

Zugehörige Rechtsquelle: § 58 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Abschiebungsandrohung

Die Abschiebung ist in der Regel unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen, wenn keine Abschiebungsverbote vorliegen und der Abschiebung weder das Kindeswohl noch familiäre Bindungen noch der Gesundheitszustand des Ausländers entgegenstehen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 59 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Abschiebungsanordnung

Die Abschiebungsanordnung ist die ausdrückliche Bestimmung einer obersten Landesbehörde, dass ein Ausländer ohne vorherige Androhung bei einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr abgeschoben werden soll. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann in Dublin-Fällen Abschiebeanordnungen erlassen (siehe § 34a AsylG).

Zugehörige Rechtsquelle: § 58a AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Abschiebungshaft

Ausländer können zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Abschiebehaft genommen werden. Die Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Die Inhaftnahme ist auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 62 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Abstammungseinbürgerung

Von einer Abstammungseinbürgerung („Citizenship by Descent“) spricht man, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft durch eine Weitergabe über mehrere Generationen erworben wird (z.B. vom Großvater).

Zugehörige Rechtsquelle: § 4 StAG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Abstammungseinbürgerung


Akademisches Auslandsamt

Das Akademische Auslandsamt unterstützt ausländische Studierende (Incomings), die ein Studium an der Hochschule aufnehmen möchten. Ebenso steht es eingeschriebenen Studierenden, die ein Semester oder länger an einer Partnerhochschule im Ausland verbringen möchten (Outgoings), als Anlaufstelle zur Verfügung.

Zugehörige Rechtsquelle: Glossar von uni-assist.de

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Studienvisum beantragen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz und soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 AGG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diskriminierungsschutz für Ausländer


Amtlicher Ausweis

Ein amtlicher Ausweis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist ein von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument zur Identifikation, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus eines Ausländers. Amtliche Ausweise können unter Umständen als Passersatz gelten.

Zugehörige Rechtsquelle: § 3 AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht und Identitätsklärung


Amtshaftung

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Fehlverhalten von Verwaltungsmitarbeitern (Ausländerbehörden und Botschaften) können Ausländer dann eine entsprechende Entschädigung vor den ordentlichen Gerichten beantragen.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 34 GG, § 839 BGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Amtshaftung Lohnausfall


Anabin

Anabin ist eine Online-Datenbank, die Informationen zur Bewertung ausländischer (v.a. akademischer) Bildungsnachweise bereitstellt und Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen dabei unterstützt, eine ausländische Qualifikation gemäß dem deutschen Bildungssystem einzustufen.

Zugehörige Rechtsquelle: Link zu Anabin

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Anabin-Guide


Anerkennung von Forschungseinrichtungen

Eine Anerkennung von Forschungseinrichtungen (§ 18d AufenthG) erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In Betracht kommen dafür öffentliche sowie auch private Einrichtungen, die Forschung betreiben. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Forschungseinrichtungen richten sich nach § 38a AufenthV.

Zugehörige Rechtsquelle: § 38a AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Forschervisum

Anerkennungsbescheid

Ein Anerkennungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, welcher das Ergebnis eines Anerkennungsverfahrens mitteilt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16d AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausländische Pflegefachkräfte


Anerkennungspartnerschaft

Die Anerkennungspartnerschaft ist ein Aufenthaltstitel zur Durchführung von beruflichen Qualifikationen und einer parallelen Beschäftigung in Deutschland. Die Anerkennungspartnerschaft stellt damit eine Alternative zum sog. Defizitbescheid dar.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16d Abs. 3 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausländische Pflegefachkräfte


Anerkennungsstellen

Eine Anerkennungsstelle im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist eine zuständige Behörde oder Kammer, die gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) oder fachgesetzlichen Vorschriften darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation gleichwertig mit einem deutschen Referenzberuf ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16d Abs. 3 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausländische Pflegefachkräfte


Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren ist ein formelles Verwaltungsverfahren, in dem geprüft wird, ob eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren für Berufsausbildungen wird bei den jeweiligen Anerkennungsstellen durchgeführt. Das Anerkennungsverfahren für akademische Ausbildungen heißt Zeugnisbewertung.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16d AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausländische Pflegefachkräfte


Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er durch anderweitige Arbeit verdient hat oder was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen und was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit gezahlt worden ist (Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst).

Zugehörige Rechtsquelle: § 11 KSchG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer

Anrechnung von Aufenthaltszeiten

Die Anrechnung von Aufenthaltszeiten findet bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU statt, wenn der Ausländer vor der Beantragung im Ausland war, freizügigkeitsberechtigt war oder Student war.

Zugehörige Rechtsquelle: § 9b AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU


Anspruchseinbürgerung

Die Anspruchseinbürgerung bezeichnet die Einbürgerung eines Ausländers in Deutschland aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs. Die Anspruchseinbürgerung ist der Normalfall der Einbürgerung.

Zugehörige Rechtsquelle: § 10 StAG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Voraussetzungen Einbürgerung


Antiterrordatei

Das Bundeskriminalamt, die Bundes- und Landespolizei, die Verfassungsschutzbehörden, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt führen beim Bundeskriminalamt zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei. In der Datei werden entsprechende sicherheitsrelevante Daten gespeichert.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 ATDG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Strafrecht für Ausländer


Antrag

Ein Antrag ist die Willensäußerung eines Ausländers, einen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen. Hierbei kommt es darauf an, wie die Erklärung aus dem objektiven Empfängerhorizont zu verstehen ist (Bergmann/Dienelt/Sußmann § 4 Rn. 43). Der Antrag auf Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels unterliegt keinen besonderen Formbestimmungen (BeckOK AuslR/Kluth AufenthG § 81 Rn. 5-10.2). Eine Online-Terminvereinbarung ist noch kein Antrag (Bergmann/Dienelt/Bauer Rn. 8).

Zugehörige Rechtsquelle: § 81 Abs. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis


Anwaltlicher Vertreter

Ein anwaltlicher Vertreter ist eine Person mit der Befugnis zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung, die aufgrund der Zulassung nach § 4 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) berechtigt ist, im Namen und im Interesse des Mandanten rechtsverbindlich zu handeln.

Zugehörige Rechtsquelle: § 4 BRAO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visum

Anwendungshinweise

Anwendungshinweise sind Verwaltungsvorschriften von übergeordneten Behörden an untergeordnete Behörden, um den Behördenmitarbeitern der untergeordneten Behörde eine gleichmäßige Interpretation und Anwendung des Rechts zu erklären und zu ermöglichen.

Zugehörige Rechtsquelle: Aufenthaltsgesetz

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Behörden & öffentliche Ressourcen Migration


ARB 1/80

ARB 1/80 ist ein Assoziationsbeschluss des Assoziationsrat zwischen der Türkei und Deutschland, welcher den Aufenthalt von türkischen Staatsbürgern in Deutschland regelt. Das ARB 1/80 kann Grundlage eines eigenen (deklaratorischen) Aufenthaltstitels für türkische Staatsbürger sein.

Zugehörige Rechtsquelle: § 4 Abs. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Aufenthalt für Türken in Deutschland


Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer, Auszubildende oder Beamte beschäftigen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 Abs. 3 ArbSchG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: VISAGUARD Arbeitgeber-Services


Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Zugehörige Rechtsquelle: § 611a BGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Expat-Law


Arbeitnehmer auf Offshore-Anlagen

„Arbeitnehmer auf Offshore-Anlagen“ sind Personen, die auf einer im Küstenmeer oder in einer gemäß dem internationalen Seerecht definierten ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten gelegenen Offshore-Anlage arbeitet und regelmäßig auf dem See- oder Luftweg in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zurückkehren.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 2 Schengener-Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeiten in Deutschland

Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)

Das Arbeitnehmerentsendegesetz dient der Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Gewährleistung fairer und funktionierender Wettbewerbsbedingungen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 AEntG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitnehmerentsendegesetz


Arbeitnehmerfreizügigkeit

Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet. Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 45 AEUV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Europäische Freizügigkeiten


Arbeitnehmerüberlassung

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist die Verleihung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Arbeitgeber (Entleiher) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen.

Zugehöriger Rechtsquelle: § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitnehmerüberlassung im Aufenthaltsrecht


Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

Zugehöriger Rechtsquelle: § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitnehmerüberlassung im Aufenthaltsrecht


Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern an andere Arbeitgeber.

Zugehöriger Rechtsquelle: § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitnehmerüberlassung im Aufenthaltsrecht

Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis regelt, ob und in welchem Umfang Ausländer in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Die Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt und sollte nicht mit der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit verwechselt werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 4a AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guides Arbeitserlaubnis beantragen


Arbeitsgericht

Die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen wird ausgeübt durch die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte (Gerichte für Arbeitssachen).

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 ArbGG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer


Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) modifiziert die Zivilprozessordnung (ZPO) in bestimmten Bereichen, um das Gerichtsverfahren an die Besonderheiten des Arbeitsrechts anzupassen. Das Arbeitsgerichtsgesetz enthält Vorschriften über die Besetzung des Gerichts, den Prozessablauf und die Kostenverteilung bei Prozessen im Arbeitsrecht.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. ArbGG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer


Arbeitsmarktzulassung

Die Arbeitsmarktzulassung ist ein behördlicher Prüfvorgang, bei dem die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 AufenthG prüft, ob ein Drittstaatsangehöriger zur Ausübung einer konkreten Beschäftigung in Deutschland zugelassen werden kann.

Zugehörige Rechtsquelle: § 39 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guides Arbeitserlaubnis beantragen


Arbeitsmigration

Arbeitsmigration ist der Oberbegriff für das Rechtsgebiet, das sich um die Einwanderung und den Aufenthalt von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern dreht.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 18 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitsmigrationsrecht


Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche beschreibt im Aufenthaltsrecht den Prozess von Ausländern, eine abhängige Beschäftigung in Deutschland zu finden. Hierzu kann einem Ausländer ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 20 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Chancenkarte / Job-Searching-Visa

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 ArbSchG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Expat-Law


Arbeitstagekonto

Der Begriff „Arbeitstagekonto“ bezeichnet eine von der Praxis entwickelte Methode zur Überwachung und Berechnung der zulässigen Beschäftigungszeiten von internationalen Studierenden mit einem Aufenthaltstitel zum Studieren in Deutschland.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16b Abs. 3 S. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: 140/280 Tage Regelung ausländische Studenten


Arbeitsvertrag

Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Zugehörige Rechtsquelle: § 611a BGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitsvertrag für Ausländer


Arbeitsvisum

Ein Arbeitsvisum ist ein nationales Visum (Typ D), das einem Drittstaatsangehörigen die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ermöglicht. Es dient als Vorstufe zur Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz und wird in der Regel für eine bestimmte Beschäftigung und für einen bestimmten Zeitraum erteilt.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 18 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Arbeitsvisum beantragen


Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 3 ArbZG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitszeit für Ausländer

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 ArbZG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitszeit für Ausländer


Asylantrag

Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht.

Zugehörige Rechtsquelle: § 13 AsylG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Asylbegehren

Asylbegehren ist jeder an der Außengrenze oder im Gebiet einer Vertragspartei in Europa schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerte Wunsch eines Drittausländers mit dem Ziel, den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 über den Flüchtlingsstatus in der Fassung des Protokolls vom 31. Januar 1967 zu erlangen und als solcher ein Aufenthaltsrecht zu genießen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 13 AsylG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Asylbewerber

Als Asylbewerber werden Ausländer bezeichnet, die sich in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befinden. Asylbewerber dürfen sich aufgrund einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 AsylG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Gewährung von Sozialleistungen an Asylbewerber.

Zugehörige Rechtsquelle: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Asylgesetz (AsylG)

Das Asylgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Asyl in Deutschland.

Zugehörige Rechtsquelle: Asylgesetz (AsylG)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Asylverfahren

Asylverfahren: Das Asylverfahren ist in Abschnitt 4 des Asylgesetzes normiert und regelt die besonderen Verfahrensregelungen des Asylverfahrens (z.B. verwaltungsrechtliche Vorgaben für die Antragstellung und die Anhörung).

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 12 ff. AsylG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU)

Die Asylverfahrensrichtlinie vom 26. Juni 2013 definiert grundlegende Standards für die Durchführung von Asylverfahren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Zugehörige Rechtsquelle: RL 2013/32/EU.

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung

Die Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV) bestimmt die zuständigen Behörden für die Umsetzung der europäischen Asylgesetze (z.B. Dublin-Verordnung).

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 AsylZBV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Au-Pair

Au-pair nennt man junge Erwachsene, welche gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie arbeiten, um im Gegenzug die Sprache und Kultur in Deutschland kennenzulernen. Einem Au-Pairs kann in Deutschland ein Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn Grundkenntnissen der deutschen Sprache vorhanden sind, das Au-Pair unter 27 Jahre alt ist und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, aufgenommen wird.

Zugehörige Rechtsquelle: § 12 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Au Pair Visum Deutschland


Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 7 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltsgenehmigung

Der Begriff „Aufenthaltsgenehmigung“ ist eine veraltete Bezeichnung für Aufenthaltstitel. Die Terminologie wurde mit dem Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005 geändert.

Zugehörige Rechtsquelle: Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Weitere Guides


Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dient der Steuerung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 Abs. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gesetze im Ausländerrecht


Aufenthaltsgestattung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Ankunftsnachweises gestattet (Aufenthaltsgestattung). Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel.

Zugehörige Rechtsquelle: § 55 AsylG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Aufenthaltskarte

Die Aufenthaltskarte ist ein deklaratorisches Dokument für Familienangehörige von Unionsbürgern, welches dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ähnelt. Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll.

Zugehörige Rechtsquelle: § 5 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Familiennachzug EU-Bürger

Aufenthaltstitel

Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Abkommen oder Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmt ist. Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, (mobile) ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.

Zugehörige Rechtsquelle: § 4 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Allgemeine Informationen zum Aufenthaltsrecht


Aufenthaltsverfestigung

Der Begriff Aufenthaltsverfestigung ist ein juristischer Fachbegriff aus dem deutschen Aufenthaltsrecht und bezeichnet den Übergang von einem zunächst zeitlich befristeten Aufenthaltstitel zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus, insbesondere dem unbefristeten Aufenthaltstitel.

Zugehörige Rechtsquelle: § 9 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Niederlassungserlaubnis beantragen


Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) regelt verschiedene Details des Aufenthaltsgesetzes auf Verordnungsebene (z.B. Ausnahmen zur Visumpflicht).

Zugehörige Rechtsquelle: § 41 AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gesetz im Ausländerrecht


Aufenthaltszeit

Aufenthaltszeit beschreibt den Zeitraum, in welchem sich ein Ausländer (legal) in Deutschland aufgehalten hat. Eine Regelung zur Berechnung der Aufenthaltszeit findet sich in § 85 AufenthG.

Zugehörige Rechtsquelle: § 85 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Niederlassungserlaubnis Aufenthaltszeit


Aufkleber/ Klebeetikett

Ein Klebeetikett ist die physikalische Dokumentierung von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen der Behörden (z.B. für ein Visum im Pass).

Zugehörige Rechtsquelle: Anlage D11 der AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)


Auflösende Bedingung (Aufenthaltsrecht)

Auflösende Bedingungen sind Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel, die den Aufenthaltstitel beim Eintritt einer bestimmten Bedingung (z.B. Exmatrikulation) zum Erlöschen bringen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Erlöschen von Aufenthaltstiteln

Aufnahmevereinbarung

Eine Aufnahmevereinbarung i.S.d. § 18d AufenthG bezeichnet einen Vertrag zwischen ausländischen Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen in Deutschland zur Durchführung von Forschungsvorhaben in Deutschland. Die Aufnahmevereinbarung ist in der Regel Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Forschung.

Zugehörige Rechtsquelle: § 18d Abs. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Forschervisum


Aufschiebende Bedingung

Aufschiebende Bedingungen sind Bestimmungen, die eine Rechtsfolge erst beim Eintritt eines gewissen Ereignisses eintreten lassen (z.B. Arbeitsvertragsbeginn erst bei Erteilung des Aufenthaltstitels).

Zugehörige Rechtsquelle: § 158 BGB

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitsverträge für Ausländer


Ausbildungsduldung

Einem Asylbewerber, der eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat und der im Besitz einer Duldung nach § 60a AufenthG ist, ist eine Ausbildungsduldung zu erteilen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 60c AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Ausbildungsvisum

Ein Ausbildungsvisum ist ein nationales Visum (Typ D), das Personen aus Nicht-EU-Staaten die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Aufnahme einer beruflichen oder schulischen Ausbildung erlaubt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 16a AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Ausbildungsvisum beantragen


Ausländer

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 Abs. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Sonstige migrationsrechtliche Themen

Ausländerbehörde

Ausländerbehörden sind Einrichtungen der Kommunen, die mit dem Vollzug des Aufenthaltsrechts betraut sind. Der Vollzug des Aufenthaltsrecht ist insofern eine landeseigene Angelegenheit. Der bundeseinheitliche Vollzug des Aufenthaltsgesetzes wird durch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz sichergestellt. Die größte Ausländerbehörde Deutschlands ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 83 GG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Behörden & öffentliche Ressourcen Migration


Ausländerbeschäftigung

Ausländerbeschäftigung bezeichnet die Erwerbstätigkeit von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der aufenthaltsrechtlichen und arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen.

Zugehörige Rechtsquelle: Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitsmigrationsrecht


Ausländerdatei A

In der Ausländerdatei A werden unter anderem Daten von Personen gespeichert, welche sich an die Ausländerbehörde in Angelegenheiten gewandt haben, die ihren Aufenthalt betreffen. Die Ausländerdatei A wird von der zuständigen Ausländerbehörde geführt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 63 AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer


Ausländerdatei B

Die personenbezogenen Grunddaten eines Ausländers werden in die Ausländerdatei B übernommen, sobald der Ausländer/die Ausländerin gestorben, aus dem Bezirk der Ausländerbehörde fortgezogen oder die Rechtsstellung eines Deutschen erworben hat.

Zugehörige Rechtsquelle: § 67 AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer


Ausländerstrafrecht

Das Ausländerstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, das nur auf Ausländer anwendbar ist. Das Ausländerstrafrecht umfasst beispielsweise die illegale Einreise, den illegalen Aufenthalt und die illegale Beschäftigung.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 95 ff. AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Strafrecht für Ausländer

Ausländerzentralregister (AZR)

Das Ausländerzentralregister ist eine Datenbank, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Registerbehörde) geführt wird. Zweck des Ausländerzentralregisters ist es, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Aufgaben betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen durch Bereitstellung von Informationen zu unterstützen (Identitätsfunktion, Nachweisfunktion, Substitutionsfunktion). Ausländer können die über sie im AZR gespeicherten Informationen abrufen.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. AZRG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer


Ausländerzentralregistergesetz (AZRG)

Das Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen unter denen das Ausländerzentralregister eingerichtet und geführt wird. Es regelt außerdem unter welchen Voraussetzungen Datenübermittlungen an öffentliche Stellen durchgeführt werden dürfen (§§ 10 ff. AZRG).

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. AZRG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer


Auslandsprojekt

Für Auslandsprojekte kann die Zustimmung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Auftraggebers des Auslandsprojektes erteilt werden, wenn sie im Zusammenhang mit den vorbereitenden Arbeiten vorübergehend vom Auftragnehmer beschäftigt werden, der Auftrag eine entsprechende Verpflichtung für den Auftragnehmer enthält und die Beschäftigung für die spätere Tätigkeit im Rahmen des fertig gestellten Projektes notwendig ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 10 Abs. 2 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Entsendung nach Deutschland


Auslandsvertretung

Auslandsvertretungen sind Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate sowie ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 3 GAD

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Arbeitsvisum beantragen


Ausnahme-Visum

Ausnahme-Visa werden unter bestimmten Voraussetzungen an der deutschen Binnenaußengrenze (ggf. auch bei Einreise über einen deutschen Flughafen) durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden erteilt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 14 Abs. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Visum beantragen

Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 Abs. 11 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis Fachkräfte


Ausreichender Wohnraum

Der Wohnraum eines Ausländers ist ausreichend, wenn er auch den für Deutsche geltenden Rechtsvorschriften hinsichtlich Beschaffenheit und Belegung genügt. Hierbei gilt als allgemein anerkannte Untergrenze, dass der Wohnraum einer menschenwürdigen Unterbringung dienen muss (BeckOK AuslR/Eichenhofer, 41. Ed. 1.4.2024, AufenthG § 2 Rn. 12). Dies ist in der Regel der Fall, wenn pro Erwachsenen 9 qm und pro Kind 6 qm zur Verfügung stehen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 7 WoAufG Bln

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Wohnraum für Aufenthaltstitel


Ausreisegewahrsam

Unabhängig von den Voraussetzungen der Sicherungshaft insbesondere vom Vorliegen der Fluchtgefahr, kann ein Ausländer zur Sicherung der Durchführbarkeit der Abschiebung auf richterliche Anordnung bis zu 28 Tage in Gewahrsam genommen werden, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist, es sei denn, der Ausländer ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Ausreisefrist ist nicht erheblich, feststeht, dass die Abschiebung innerhalb dieser Frist durchgeführt werden kann und der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird. Der Ausreisegewahrsam wird im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft, von der aus die Ausreise des Ausländers möglich ist, vollzogen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 62b AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Strafrecht für Ausländer


Ausreisepflicht

Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und auch ein sonstiges Aufenthaltsrecht nicht oder nicht mehr besteht.

Zugehörige Rechtsquelle: § 50 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Strafrecht für Ausländer

Aussiedler

Aussiedler sind Zuwanderer deutscher Abstammung, die aus einem Staat des ehemaligen Ostblocks (Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China) in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 BVFG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Spätaussiedler


Austrittsabkommen (Brexit)

Das Brexit-Austrittsabkommen (Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union, der den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gemäß Artikel 50 EUV regelt.

Zugehörige Rechtsquelle: Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Aufenthalt britischer Staatsbürger


Auswärtiger Dienst

Der Auswärtige Dienst nimmt die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes wahr. Er pflegt die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu auswärtigen Staaten sowie zwischenstaatlichen und überstaatlichen Einrichtungen. Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 GAD

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Guide Visum beantragen


Auswärtiges Amt (AA)

Das Auswärtige Amt ist das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium des Auswärtigen) und eine oberste Bundesbehörde.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. GGO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Behörden & öffentliche Ressourcen Migration

Ausweisersatz

Einem Ausländer, der einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde, wird auf Antrag ein ausgestellt, sofern er einen Aufenthaltstitel besitzt oder seine Abschiebung ausgesetzt ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 55 AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht und Identitätsklärung

Ausweispflicht

Ein Ausländer ist verpflichtet, seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz erforderlich ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 48 Abs. 1 AufenthG; §§ 56 ff. AufenthV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht und Identitätsklärung


Ausweisung

Die Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, der die Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts im Bundesgebiet beendet. Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

Zugehörige Rechtsquelle: § 53 Abs. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausweisung


Ausweisungsinteresse

Beim Vorliegen bestimmter Tatsachen (z.B. Straftaten oder Terrorismusverdacht) besteht ein Ausweisungsinteresse. Das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses führt zwar nicht zwingend zu einer Ausweisung, allerdings ist es ein Erteilungshindernis für Aufenthaltstitel (siehe § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

Zugehörige Rechtsquelle: § 54 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausweisung

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