Glossar Vander Elst Visum
Kategorie: Visa & Residence Permits (Aufenthaltstitel als langfristiges oder kurzfristiges Visum nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG)
Autor: Dipl.-Jur. Mirko Vorreuter (LL.B.), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht (Lizenzprüfung über Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis möglich)

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt ein verbindliches Muster eines Vander-Elst Visums von der Auslandsvertretung (Botschaften und (General)Konsulate) nach dem Muster der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung. Die Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung ist mit § 59 AufenthV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Visumsmarke ist in der Anlage D13a der AufenthV abgedruckt.
Unter “Anmerkungen/Remarks” ist im Falle des Vander Elst-Visums „Visumerteilung nach ‚Vander Elst’“ einzutragen. Im Falle der Ausstellung als nationales Visum soll von der Möglichkeit der Erteilung für den gesamten Aufenthaltszeitraum Gebrauch gemacht werden, wenn dieser Zeitraum zwölf Monate nicht überschreitet (vgl. Art. 18 Abs. 2 Satz 1 SDÜ). Unter “Anmerkungen/Remarks” ist auch immer einzutragen, in welchem Umfang die Beschäftigung erlaubt ist (§ 4a AufenthG). Teilweise werden unter “Anmerkungen/Remarks” weitere Nebenbestimmungen nach Verfahrensermessen des Sachbearbeiters eingetragen (z.B. auflösende Bedingungen bei Sozialleistungsbezug).
Inhaltsverzeichnis
1. Wie sieht ein Vander Elst Visum aus (Bild)?
2. Definition Vander Elst Visum
3. Wer braucht ein Vander Elst Visum?
4. Beispiel Vander Elst Visum
5. Wichtige Informationen zum Vander Elst Visum
5.1 Dauer Vander Elst Visum
5.2 Verlängerung Vander Elst Visum
5.3 Kosten Vander Elst Visum
5.4 Bearbeitungszeit für Vander Elst Visum
5.5 Zuständige Behörde für Vander Elst Visum
6. Rechte und Möglichkeiten Vander Elst Visum
6.1 Arbeitserlaubnis mit dem Vander Elst Visum
6.2 Studium, Schule, Sprachkurs mit dem Vander Elst Visum
6.3 Familiennachzug mit dem Vander Elst Visum
6.4 Reisen und Auslandsaufenthalte mit dem Vander Elst Visum
6.5 Berechtigte Personengruppe Vander Elst Visum
7. Voraussetzungen Vander Elst Visum
8. Benötigte Dokumente Vander Elst Visum
9. Vander Elst Visum online beantragen
10. Vorteile Vander Elst Visum
11. Aufenthaltsverfestigung mit Vander Elst Visum
11.1 Weg vom Vander Elst Visum zur Niederlassungserlaubnis
11.2 Weg vom Vander Elst Visum zur Einbürgerung
11.3 Nächste Schritte Vander Elst Visum
12. Rechtsgrundlage Vander Elst Visum
13. Wichtige Gesetze zum Vander Elst Visum
14. Wichtige Urteile zum Vander Elst Visum
15. Häufige Fragen zum Vander Elst Visum
16. Weiterführende Informationen
16.1 Vander Elst Visum in anderen Glossaren
16.2 Verwandte Themen
16.3 Blogbeiträge zum Vander Elst Visum
16.4 Glossareinträge zum Vander Elst Visum
16.5 Quellen und Einzelnachweise zum Vander Elst Visum
Definition Vander Elst Visum
Das Vander Elst Visum (Englisch: Vander Elst Visa) ist ein langfristiger Aufenthaltstitel (Visum und Aufenthaltserlaubnis), welcher die Entsendung von drittstaatsangehörigen Ausländern von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat zum Zwecke der weisungsabhängigen Beschäftigung ermöglicht. Das Vander Elst Visum beruht auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welcher im Jahr 1994 entschieden hat, dass es gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn europäische Unternehmer nicht die Möglichkeit haben, drittstaatsangehörige Arbeitnehmer zur Erbringung einer Dienstleistung von einem EU-Land in ein anderes EU-Land zu entsenden (EuGH, C-43/93 - Vander Elst / Office des migrations internationales, 15/02/1993 - 09/08/1994). Dieses Urteil hat der deutsche Gesetzgeber mit § 30 Nr. 3 BeschV und § 21 BeschV in deutsches Recht umgesetzt. Zum Vander Elst Visum hat sich inzwischen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine sehr ausgeprägte Rechtsprechungslinie entwickelt.
Das Vander Elst Visum ist abzugrenzen von der Möglichkeit einer visumfreien Einreise nach den Vander Elst Bestimmungen. So ermöglicht § 17a AufenthV die visumfreie Einreise für Vander Elst Fälle und § 30 Nr. 3 BeschV bestimmt, dass kurzfristige Vander Elst Konstellationen keine Arbeitserlaubnis benötigen (sogenannte Nichtbeschäftigungsfiktion). Dies gilt allerdings ausschließlich für Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach der sog. Daueraufenthalts-RL (Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003) besitzen und über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen. Sie sind gemäß § 17a AufenthV von der Visumpflicht befreit, soweit die Dauer der Dienstleistungserbringung in Deutschland 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreitet. Dies betrifft alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland.
Wer braucht ein Vander Elst Visum?
Das Vander Elst Visum wird vor allem von Unternehmen und Arbeitgebern benötigt, da es vordergründig auf der europäischen Dienstleistungsfreiheit von europäischen Unternehmen beruht. Zwar wird das Visum an Arbeitnehmer erteilt, allerdings ziehen die Unternehmen den Nutzen daraus. Ein einzelner Arbeitnehmer kann das Vander Elst Visum deshalb nicht allein beantragen, da Voraussetzung ist, dass ein europäischer Arbeitgeber im europäischen Ausland besteht, der aufgrund eines Dienstleistungsauftrags Arbeitnehmer in ein anderes EU-Land entsendet, damit diese dort den Auftrag erfüllen können.
Wichtige Informationen zum Vander Elst Visum
Dauer Vander Elst Visum
Für das langfristige Vander Elst Visum gemäß § 21 BeschV gibt es keine zeitliche Begrenzung. Zwar sieht § 21 BeschV vor, dass eine “vorübergehende” Entsendung stattfindet, allerdings ist der Begriff “vorübergehend” auslegungsfähig und kann nach der Interpretation des EuGH sogar mehrere Jahre umfassen. Die europäischen Verträge enthalten keine Regeln, die eine abstrakte Bestimmung von Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, ab der eine Dienstleistung nicht mehr als “vorübergehend” angesehen werden kann.
Verlängerung Vander Elst Visum
Das Vander Elst Visum kann verlängert werden, solange die Entsendung fortbesteht. Eine formelle Grenze für die Verlängerungsdauer gibt es nicht.
Kosten Vander Elst Visum
Die Gebührenhöhe für ein Vander Elst Visum richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Grundsätzlich gilt die Visumgebühr von 75 Euro für ein langfristiges nationales D-Visum (§ 45 AufenthV). Anwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten sowie Übersetzungs- und Beglaubigungskosten können fallspezifisch ebenfalls anfallen.
Bearbeitungszeit Vander Elst Visum
Vander Elst Visa haben eine vergleichsweise kurze Bearbeitungszeit von nur wenigen Wochen, da sie sich meist nach dem Beginn des Auftrags in Deutschland richten. Selbst eine Erteilung innerhalb weniger Tage ist möglich.
Zuständige Behörde Vander Elst Visum
Für die Erteilung eines Vander Elst Visums sind gemäß § 71 Abs. 2 AufenthG die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) zuständig.
Rechte und Möglichkeiten Vander Elst Visum
Arbeitserlaubnis Vander Elst Visum
Das Vander Elst Visum berechtigt zu der Beschäftigung bzw. zu dem Auftrag, zu dem es erteilt wird. Der Umfang der erlaubten Beschäftigung wird in den Nebenbestimmungen (“Anmerkungen/Remarks” auf der Plastikkarte oder im sogenannten Zusatzblatt) festgelegt. Andere Beschäftigungen sind grundsätzlich nicht erlaubt (siehe § 4a Abs. 2 AufenthG). Die selbstständige Tätigkeit
Studium, Schule, Sprachkurs Vander Elst Visum
Der Besuch von Studium, Schule und Sprachkurs ist mit jedem Aufenthaltstitel und also auch mit dem Vander Elst Visum möglich. Einer gesonderten Erlaubnis bedarf es hierfür nicht.
Familiennachzug Vander Elst Visum
Der Familiennachzug zum Inhaber eines Vander Elst Visums hast grundsätzlich keine Praxisrelevanz, da Vander Elst Einsätze häufig nur für kurze Zeiträume geschehen.
Reisen und Auslandsaufenthalte Vander Elst Visum
Die Ein- und Ausreise aus bzw. nach Deutschland ist mit dem Vander Elst Visum möglich, solange es gültig ist und für eine Mehrfacheinreise erteilt wurde.
Berechtigte Personengruppe Vander Elst Visum
Berechtigt zum Erhalt des Vander Elst Visums sind grundsätzlich alle Drittausländer, die in Deutschland aufgrund eines temporären Auftrags arbeiten wollen und von einem Arbeitgeber mit Sitz in der EU entsandt werden. Eine formell anerkannte Qualifikation oder eine bestimmte Gehaltsschwelle ist nicht erforderlich, da sich das Vander Elst Visum zuvorderst an die Arbeitgeber im EU-Ausland und nicht an den Arbeitnehmer richtet. Das Vander Elst Visum ist deshalb dogmatisch vollkommen anders zu betrachten als vergleichbare Arbeitsaufenthaltstitel.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Vander Elst Visum nicht zur Umgehung von deutschen Arbeitnehmerschutzvorschriften genutzt werden kann. Insbesondere ist es nicht (oder nur schwer) möglich, das Vander Elst Visum für konzerninterne Rotationsentsendungen zu nutzen, um Billigarbeitskräfte im deutschen Konzernteil einzusetzen. Bei der Beurteilung konkreter Vander Elst Fallgestaltungen ist stets der hinter der „Vander-Elst“-Rechtsprechung stehende Sinn und Zweck zu berücksichtigen: Den in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen, welche drittstaatsangehörige Arbeitnehmer beschäftigen, soll die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung beschränkungs- und diskriminierungsfrei ermöglicht werden, da der freie Dienstleistungsverkehr als eine der durch den AEUV geschützten Grundfreiheiten einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt. Dies ist nicht der Fall, wenn mit dem Vander Elst Visum versucht wird, Billigarbeitskräfte nach Deutschland zu bringen und sie für reguläre Arbeit im Konzern einzusetzen.
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Voraussetzungen Vander Elst Visum
Die Voraussetzungen für ein Vander Elst Visum werden grundsätzlich großzügig geprüft. Sind die vorgenannten Erteilungsvoraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Visumerteilung (keine Ermessensentscheidung). Das Visum ist – abhängig von der Aufenthaltsdauer – als nationales Visum (Kategorie „D“) oder Schengen-Visum (Kategorie „C“) zu erteilen. Die Erteilung eines Schengen-Visums kommt bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen dann in Betracht, wenn der drittstaatsangehörige Antragsteller im ersten EU-Mitgliedstaat nicht die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach der Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 innehat und daher nicht unter die Nichtbeschäftigungsfiktion des § 30 Nr. 3 BeschV und unter die Ausnahme des § 17a AufenthV fällt.
Die Voraussetzungen für das Vander Elst Visum sind wie folgt:
Arbeitgeber hat seinen Sitz im EU-Ausland
Arbeitgeber entsendet drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer, um eine grenzüberschreitende und entgeltliche Tätigkeit an ein deutsches Unternehmen zu erbringen
Die Entsendung nach Deutschland ist “vorübergehend” nach Art. 57 Satz 3 AEUV (der Arbeitnehmer soll also nicht dauerhaft in Deutschland bleiben)
Ordnungsgemäß Beschäftigung des Arbeitnehmers im Entsendestaat (Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften im Entsendestaat)
Lebensunterhaltssicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG): Der ausreichende Krankenversicherungsschutz in Deutschland ist durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine vergleichbare private Krankenversicherung nachzuweisen. Die Vorlage der sog. A1-Bescheinigung allein ist nicht ausreichend.
Keine andauernden Ermittlungen/kein anhängiges Strafverfahren gegen den Antragsteller (siehe § 79 Abs. 2 AufenthG)
Gültiger Pass und gesicherte Identität (§ 5 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 AufenthG)
Besondere Relevanz beim Vander Elst Visums hat auch die Tatsache, dass manche Prüfungspunkte, die sonst eigentlich Teil der Aufenthaltsvoraussetzungen sind (siehe § 5 AufenthG), nicht beim Vander Elst Visum geprüft werden. Dies hat seinen Grund darin, dass das Vander Elst Visum auf Europarecht basiert und Europarecht dem Aufenthaltsgesetz vorgeht (Anwendungsvorrang des Europarechts). Dies gilt insbesondere für Ausweisungstatbestände (AZR und SIS-Prüfung). Weder Vorstrafen noch generalpräventive Erwägungen können deshalb die Versagung des Vander Elst Visums rechtfertigen. Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vorliegen (vgl. Art. 52 AEUV). Auch eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich, da das Europarecht gegenüber § 39 AufenthG Vorrang hat (siehe auch § 21 BeschV (“keine Zustimmung”)).
Notwendige Dokumente Vander Elst Visum
Grundsätzlich bestehen für das Vander Elst Visum bei der Visumprüfung erhebliche Erleichterungen. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Plausibilitätsprüfung. Grundsätzlich ist die Vorlage formloser Antragsunterlagen ausreichend. Die persönliche Vorsprache des drittstaatsangehörigen Antragstellers zwecks Befragung zum Visumantrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Auch im Fall von „Vander Elst“-Visumanträgen findet jedoch grundsätzlich die allgemein vorgesehene Erfassung biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke) der Antragsteller statt. Bei der Terminvergabe und Visumbearbeitung sind „Vander-Elst“-Visumanträge nach Möglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen (siehe Visumhandbuch-Beitrag zu “Vander Elst”).
Grundsätzlich gilt auch für die Beantragung des Vander Elst Visums, dass jede Botschaft eigene Routinen und Verwaltungsverfahren für das Visum hat. Die benötigten Unterlagen für das Vander Elst Visum können sich also von Botschaft zu Botschaft unterscheiden. Für die Beantragung des Vander Elst Visums sind im Allgemeinen die folgenden Dokumente vorzulegen:
Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
einfache Kopie der Datenseite des gültigen Reisepasses
Nachweis des legalen Aufenthaltes im Entsendestaat (Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis)
Meldebescheinigung als Nachweis des Aufenthaltsorts im Entsendestaat
Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers über Dienstleistungsauftrag in Deutschland oder Entsendevertrag mit dem Arbeitgeber, der den - voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland, den Ort des Einsatzes in Deutschland, eine kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll und das Gehalt während des Einsatzes in Deutschland enthält
Kopie des Arbeitsvertrags zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beschäftigung des namentlich bezeichneten Drittstaatsangehörigen
Sozialversicherungsrechtliche Nachweise zur ordnungsgemäßen Beschäftigung (Gehaltsnachweise)
Nachweis über Krankenversicherungsschutz im Entsendestaat und Deutschland für die Dauer der Entsendung (im Form von A1 + EKUZ Karte)
Sonstige Formalia:
Nur bei Beantragung mit Bevollmächtigtem (z.B. Rechtsanwalt): Vollmacht
bei Beantragung als Visum in einem Land, das nicht das Heimatland ist: gültiger Aufenthaltstitel des jeweiligen Landes
Gebühren für den Aufenthaltstitel
Lichtbild (Passfoto) das den Normen der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 entspricht; siehe dazu auch Musterbilder des Auswärtigen Amts
Abhängig von der Behörde: Datenschutzerklärung/Zustimmung zur Datenverarbeitung
Falls der Name des Ausländers in den vorgelegten Dokumenten vom Namen im Pass abweicht: Urkunde über die Namensänderung
Ergeben sich anhand der o.g. Antragsunterlagen im Einzelfall konkrete Zweifel hinsichtlich der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag, so kann die Auslandsvertretung ausnahmsweise eine vertiefte Überprüfung vornehmen (z.B. telefonischer Kontakt mit dem angegebenen Arbeitgeber/Dienstleistungserbringer; siehe “Plausibilitätsprüfung”).
Vander Elst Visum online beantragen
Das Vander Elst Visum kann momentan noch nicht im Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragt werden. Das Visum muss deshalb regulär über die Terminbuchung der jeweiligen Auslandsvertretung beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auch durch einen Anwalt schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Beantragung des Vander Elst Visums findet online wie folgt statt:
Vorteile Vander Elst Visum
Das Vander Elst Visum hat die folgenden Vorteile:
Einer der größten Vorteile des Vander Elst Visums ist, dass keine anerkannte Qualifikation in Deutschland benötigt wird. Grundsätzlich ist ein Arbeitsvisum in Deutschland (mit wenigen Ausnahmefällen) nur möglich, wenn eine anerkannte Qualifikation besteht (Fachkrafteigenschaft). Dies ist beim Vander Elst Visum nicht der Fall.
Ein weiterer erheblicher Vorteil besteht darin, dass sich das Vander Elst Visum arbeitsrechtlich mit der Erfüllung der Voraussetzungen im Entsendestaat begnügt. Es kann also z.B. eine Tätigkeit in Deutschland unter den Bedingungen eines polnischen Arbeitsvertrags stattfinden. Dies ist ein ganz erheblicher Vorteil, da das deutsche Arbeitsrecht sehr streng ist.
Das Vander Elst Visum ist auch sehr vorteilhaft, da es in der Verwaltungspraxis deutlich großzügiger und schneller geprüft wird. Ausweislich des Visumhandbuchs sind die Botschaften dazu angehalten, aufgrund des Vorrangs des Europarechts großzügiger zu prüfen und schneller Termine zu vergeben.
Weg vom Vander Elst Visum zur Niederlassungserlaubnis
Das Vander Elst Visum kann nicht in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.
Weg vom Vander Elst Visum zur Einbürgerung
Rein theoretisch ist die Einbürgerung mit einem Vander Elst Visum möglich, da § 19c Abs. 1 AufenthG und die Beschäftigungsverordnung nicht in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG ausgeschlossen sind. Praktisch handelt es sich beim Vander Elst Visum allerdings um einen temporären Aufenthalt, sodass die Behörde sich weigern wird, ein Vander Elst Visum für einen so langen Zeitraum zu verlängern, dass eine Einbürgerung möglich wird.
Nächste Schritte Vander Elst Visum
Wenn Sie das Vander Elst Visum für sich oder Ihren Arbeitnehmer beantragen wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit eröffnet ist (ob also eine grenzüberschreitende Dienstleistung vorliegt). Wenn dies der Fall ist, sollten Sie die Dokumente für das Vander Elst Visum sammeln und anschließend einen Termin buchen. Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu den spezifischen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. → Zur Terminbuchung
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Rechtsgrundlage Vander Elst Visum
Rechtsgrundlage des Vander Elst Visums ist vor allem die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG (siehe unten “Wichtige Urteile zum Vander Elst Visum”). Das ist insbesondere das Urteil des EuGH C-43/93 - Vander Elst / Office des migrations internationales · Urteil, 09/08/1994, ECLI:EU:C:1994:310. Diese Urteile wurden mit § 21 BeschV, § 30 Nr. 3 BeschV sowie § 17 AufenthV in deutsches Recht umgesetzt. Im weiteren Sinne sind Rechtsgrundlagen des Vander Elst Visums auch die hierzu bestehenden Verwaltungsvorschriften, also insbesondere etwa der Beitrag im Visumhandbuch “Vander Elst-Regelung / Dienstleistungserbringung” (74. Ergänzungslieferung, Stand: 03/2022).
Wichtige Gesetze Vander Elst Visum
Wichtige Urteile zum Vander Elst Visum
Die europäische Dienstleistungsfreiheit muss es ermöglichen, Drittstaatsangehörige von einem EU-Staat in einen anderen zu entsenden, damit dieses dort grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen kann (EuGH Urt. v. 9.8.1994 – C-43/93 („VanderElst“)).
Das Vander-Elst Visum dokumentiert nicht einen bestehenden Rechtszustand (deklaratorische Wirkung, sondern wird erst mit Erteilung des Visums wirksam (konstitutive Wirkung) (VGH Kassel, Beschluss vom 22.04.2021, 7 B 312/21).
Die unterlassene Einholung eines Vander-Elst Visums kann eine Ausweisung rechtfertigen (VG Potsdam, Beschluss vom 02.11.2020, Az. VG 8 L 660/20).
Vander-Elst Visa sind nicht möglich, wenn der Hauptaufenthalt in Deutschland genommen wird, um dort für unbestimmte Dauer Dienstleistungen zu erbringen oder zu empfangen (EuGH Urt. v. 5.10.1988 – 196/87 (Steymann)).
Ein Vander-Elst Visum ist nur zu erteilen, wenn der Mitarbeiter ordnungsgemäß in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist (EuGH Urt. v. 19.1.2006 – Rs. C-244/04).
Für ein Vander-Elst Visum muss der entsandte keine Vorbeschäftigungszeit nachweisen (EuGH Urt. v. 19.1.2006 – C-244/04).
Für die Erteilung eines Vander-Elst Visums ist erforderlich, dass grenzüberschreitende “vorübergehende” Dienstleistungen erbracht werden (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2019, 1 B 10/19).
Eine Entsendung ist nicht mehr vorübergehend im Sinne des Vander-Elst Visums, wenn es sich um ein längerfristig angelegtes Rotationssystem von Arbeitnehmern zur Unterstützung der laufenden Produktion eines Unternehmens im Aufnahmestaat handelt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2018, OVG 6 B 7/18).
Häufige Fragen Vander Elst Visum
Was ist ein Vander Elst-Visum?
Das Vander Elst-Visum ist ein spezielles Arbeitsvisum für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger), die regulär bei einem Unternehmen in einem EU- oder EWR-Staat (oder der Schweiz) angestellt sind. Es erlaubt diesen Mitarbeitern, vorübergehend eine Dienstleistung für ihren Arbeitgeber in einem anderen EU-Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) zu erbringen. Das Visumverfahren ist meistens einfacher und schneller als bei anderen Arbeitsvisa.
Was ist die Vander-Elst-Ausnahmeregelung?
Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sie besagt, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU auch für entsandte Mitarbeiter aus Drittstaaten gilt. Ein Unternehmen mit Sitz in der EU darf seine rechtmäßig angestellten Mitarbeiter (auch Nicht-EU-Bürger) für zeitlich begrenzte Projekte in andere EU-Länder schicken. In Deutschland wird für solche Fälle oft kein Visum benötigt, wenn der Einsatz nicht länger als drei Monate innerhalb von zwölf Monaten dauert und die Person eine langfristige Aufenthaltsberechtigung im Entsendeland besitzt. Dauert der Einsatz länger oder sind die Bedingungen nicht erfüllt, muss das Vander Elst-Visum beantragt werden.
Vander Elst Visum in anderen Glossaren
Das Vander Elst Visum ist auch in den folgenden Glossaren zu finden:
Quellen und Einzelnachweise zum Vander Elst Visum
(Behördenressourcen und Literatur)
[3] BeckOK AuslR/Klaus, 46. Ed. 1.10.2025, BeschV § 21 Rn. 1-70
[4] Das Vander-Elst-Visum in der aktuellen Rechtsprechung - eine kritische Bewertung
Hinweis zum Aufsatz von Dr. Sebastian Klaus in InfAuslR 2022, 41, LSK 2022, 06801979
Letzte Aktualisierung: 20.02.2026
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