Glossar Au Pair Visum
Kategorie: Visa & Residence Permits (Aufenthaltstitel als befristetes Visum nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AufenthG)
Autor: Dipl.-Jur. Mirko Vorreuter (LL.B.), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht (Lizenzprüfung über Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis möglich)

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt ein verbindliches Muster eines Au Pair Visums von der Auslandsvertretung (Botschaften und (General)Konsulate) nach dem Muster der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung. Die Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung ist mit § 59 AufenthV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Visumsmarke ist in der Anlage D13a der AufenthV abgedruckt.
Wenn das Au Pair Visums nicht im Ausland von der Auslandsvertretung, sondern im Inland von der Ausländerbehörde als “elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)” i.S.d. § 78 AufenthG erteilt wird, richtet sich das Muster des Au Pair Visums nach der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige, die regelmäßig angepasst wird. Das Au Pair Visum kann dann gemäß § 78a AufenthG in Ausnahmefällen auch als Klebeetikett (“Visumsticker”) von der Ausländerbehörde in den Pass geklebt werden. Das entsprechende Muster des Klebeetiketts ist im Gegensatz zum elektronischen Aufenthaltstitel nicht europarechtlich in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002, sondern national in der Anlage D14 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz) geregelt.
Im Feld “Anmerkungen/Remarks” (oder auf dem Zusatzblatt) ist im Falle des Au Pair Visums der Wortlaut “Au Pair” sowie die jeweilige Familie des Au Pairs zu benennen. Teilweise ist es üblich, die genaue Anschrift der Familie zu bezeichnen (wird in Berlin nicht so praktiziert). Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 AufenthG in den Aufenthaltstitel zu übernehmen. In allen Fällen ist bei Au Pairs der Zusatz „Selbstständige Tätigkeit nicht erlaubt” aufzunehmen. Unter “Anmerkungen/Remarks” ist weiterhin die materielle Gültigkeitsdauer des Visums einzutragen, wenn diese von der formellen Gültigkeitsdauer abweicht (z.B. wegen eines ablaufenden Passes (“Titel materiell gültig bis …”)).
Inhaltsverzeichnis
1. Wie sieht ein Au-pair Visum aus (Bild)?
2. Definition Au-pair Visum
3. Wer braucht ein Au-pair Visum?
4. Beispiel Au-pair Visum
5. Wichtige Informationen zum Au-pair Visum
5.1 Dauer Au-pair Visum
5.2 Verlängerung Au-pair Visum
5.3 Kosten Au-pair Visum
5.4 Bearbeitungszeit für Au-pair Visum
5.5 Zuständige Behörde für Au-pair Visum
6. Rechte und Möglichkeiten Au-pair Visum
6.1 Arbeitserlaubnis mit dem Au-pair Visum
6.2 Studium, Schule, Sprachkurs mit dem Au-pair Visum
6.3 Familiennachzug mit dem Au-pair Visum
6.4 Reisen und Auslandsaufenthalte mit dem Au-pair Visum
6.5 Berechtigte Personengruppe Au-pair Visum
7. Voraussetzungen Au-pair Visum
8. Benötigte Dokumente Au-pair Visum
9. Au-pair Visum online beantragen
10. Vorteile Au-pair Visum
11. Aufenthaltsverfestigung mit Au-pair Visum
11.1 Weg vom Au-pair Visum zur Niederlassungserlaubnis
11.2 Weg vom Au-pair Visum zur Einbürgerung
11.3 Nächste Schritte Au-pair Visum
12. Rechtsgrundlage Au-pair Visum
13. Wichtige Gesetze zum Au-pair Visum
14. Wichtige Urteile zum Au-pair Visum
15. Häufige Fragen zum Au-pair Visum
16. Weiterführende Informationen
16.1 Au-pair Visum in anderen Glossaren
16.2 Verwandte Themen
16.3 Blogbeiträge zum Au-pair Visum
16.4 Glossareinträge zum Au-pair Visum
16.5 Quellen und Einzelnachweise zum Au-pair Visum
Definition Au-pair Visum
Das Au Pair Visum (Englisch: Au Pair Visa) ist ein befristeter Aufenthaltstitel (Visum gemäß § 6 Abs. 3 AufenthG) für einen Gastaufenthalt bei einer Familie in Deutschland, welches eine Mitarbeit in der Gastfamilie, das Erlernen der deutschen Sprache und das Kennenlernen der deutschen Kultur ermöglicht (§ 12 BeschV). Das Au-Pair Visum kann nur von Menschen unter 27 Jahren beantragt werden und es berechtigt nicht zur dauerhaften Niederlassung in Deutschland (vorübergehender Aufenthaltszweck).
Wer braucht ein Au Pair Visum?
Alle Drittausländer, die sich vorübergehend in Deutschland bei einer Gastfamilie aufhalten wollen, um im Haushalt mitzuhelfen und die deutsche Kultur und Sprache zu lernen, können ein Au Pair Visum beantragen (§ 12 BeschV). Das Au Pair Visum ist nicht für einen Langzeitaufenthalt gedacht (vorübergehender Aufenthaltzweck gemäß der Beschäftigungsverordnung (BeschV)) und kann deshalb nur unter sehr engen Voraussetzungen in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden. Der größte Vorteil des Au Pair Visums ist, dass der Lebensunterhalt durch den Aufenthalt bei der Gastfamilie als gesichert gilt.
Beispiel: Eine junge georgische Staatsangehörige möchte für ein Jahr mit einem Au Pair Visum nach Deutschland kommen, um hier die deutsche Sprache und die deutsche Kultur kennenzulernen. Zu diesem Zweck beantragt sie ein Au Pair Visum zum Aufenthalt und zur Mithilfe in einer deutschen Familie.
Wichtige Informationen zum Au Pair Visum
Dauer Au Pair Visum
Ein nationales Au Pair Visum wird grundsätzlich für die Dauer von insgesamt einem Jahr erteilt (§ 12 BeschV). Die Dauer des Au Pair Visums ist kürzer, wenn nach der Einreise ein Wechsel der Au Pair Familie und eine Neubeantragung des Au Pair Visums stattfindet. Ist von vornherein ein kürzerer Aufenthalt geplant, wird das Au Pair Visum entsprechend kürzer befristet. Eine Besonderheit besteht für türkische Staatsangehörige. Nach den Verwaltungsvorschriften soll das Au Pair Visum bei türkischen Staatsangehörigen für weniger als ein Jahr erteilt werden, damit der Antragsteller nicht in den Anwendungsbereich des ARB 1/80 fällt.
Verlängerung Au Pair Visum
Das Au Pair Visum kann nur schwer verlängert werden, da es als vorübergehender Aufenthaltszweck konzipiert ist.
Kosten Au Pair Visum
Die Gebührenhöhe beträgt für die Erteilung eines Au Pair Visums (Kategorie „D“) 75 Euro (§ 45 AufenthV). Die Gebühr für ein Au Pair Visum ist meistens im Visumtermin zu zahlen. Für die Zahlung der Kosten für das Au Pair Visum sollte darauf geachtet werden, ob diese in der Landeswährung oder in Euro zu zahlen ist und ob Barzahlung oder elektronische Zahlung geleistet werden muss. Anwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten sowie Übersetzungs- und Beglaubigungskosten können beim Au Pair Visum ebenfalls anfallen.
Bearbeitungszeit Au Pair Visum
Die Bearbeitungszeit ist beim Au Pair Visum von der Botschaft bzw. dem Land und der Effektivität der Botschaft sowie den beteiligten Behörden im Inland (insbesondere im Rahmen des Zustimmungsverfahrens der Bundesagentur für Arbeit für Au Pair Tätigkeiten) abhängig. In der Praxis hängt die Bearbeitungszeit maßgeblich von der Restriktivität und Überlastung der jeweiligen Botschaft ab. Studien zeigen, dass die Bearbeitungszeiten in armen Ländern deutlich länger sind, als die in reicheren westlichen Ländern. Dementsprechend variiert die Bearbeitungszeit beim Au Pair Visum zwischen 2 und 9 Monaten. Dies hängt allerdings auch maßgeblich von der Terminverfügbarkeit bei der jeweiligen Botschaft ab. Die Bearbeitungszeit von Au Pair Visumanträgen kann nach 3 Monaten Bearbeitungszeit mit der Untätigkeitsklage beschleunigt werden (§ 75 VwGO).
Zuständige Behörde Au Pair Visum
Für die Erteilung eines Au Pair Visums sind gemäß § 71 Abs. 2 AufenthG die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zuständig. Auslandsvertretungen sind Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate sowie ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen (§ 3 Abs. 1 GAD). In vielen Fällen sind in den jeweiligen Ländern mehrere deutsche Auslandsvertretungen vorhanden. In diesen Fällen kann die Zuständigkeit der Botschaften für ein Au Pair Visum in den meisten Fällen der Website der jeweiligen Auslandsvertretung entnommen werden (siehe z.B. Konsulatsfinder in den USA und Übersicht der Konsulatsdistrikte in Großbritannien). Die Bezeichnung als “Botschaft” oder “Konsulat” hat keinen Einfluss auf die technische Zuständigkeit für die Erteilung von Au Pair Visa.
Rechte und Möglichkeiten Au Pair Visum
Arbeitserlaubnis Au Pair Visum
Das Au Pair Visum berechtigt ausschließlich zur Beschäftigung im Rahmen der Au Pair Tätigkeit. Die Aufgaben eines Au-pairs bestehen üblicherweise in der Kinderbetreuung, Mithilfe bei leichten Hausarbeiten und dem Hüten des Hauses bzw. der Wohnung. Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Pflege von Familienangehörigen. Sollen im gemeinsamen Haushalt der Gast-Familie lebende, pflegebedürftige Angehörige (Eltern, Kinder usw.) pflegerisch betreut werden, handelt es sich um keine Au-pair-Beschäftigung. Die Grenzen verschwimmen hier mitunter in der Praxis.
Studium, Schule, Sprachkurs Au Pair Visum
Der Besuch von Studium, Schule und Sprachkurs ist mit jedem Aufenthaltstitel und also auch mit dem Au-pair Visum möglich. Die Weiterbildung als Au Pair ist gesetzestechnisch sogar ausdrücklich gewünscht, da jungen ausländischen Staatsbürgern ermöglicht werden soll, ihre Sprachkenntnisse und ihre eventuelle Berufserfahrung zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch ein Kennenlernen des Gast-Landes zu erweitern (siehe hierzu auch Verwaltungshinweise der Bundesagentur für Arbeit, BA Zentrale, 5731, INT 24, Stand: 12/2024).
Familiennachzug Au Pair Visum
Der Familiennachzug zum Inhaber eines Au-pair Visums ist rein theoretisch möglich. Diese Konstellation spielt jedoch in der Praxis keine Rolle, da Au-pairs in der Regel mit dem Au-pair Taschengeld ausschließlich ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können.
Reisen und Auslandsaufenthalte Au Pair Visum
Die Ein- und Ausreise aus bzw. nach Deutschland ist mit dem Au-pair unproblematisch möglich, solange das Au-pair Visum gültig ist. Für das Reisen mit einem abgelaufenen Au-pair Visum wird eine Fiktionsbescheinigung benötigt. Auslandsaufenthalte sind mit dem Au-pair Visum bis zu 6 Monate möglich (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG).
Berechtigte Personengruppe Au Pair Visum
Berechtigt für den Erhalt eines Au Pair Visums sind alle nicht europäischen Ausländer (Drittausländer). Das Au Pair Visum kann an alle Drittausländer mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden (§ 12 BeschV). Europäische Au Pairs benötigen aufgrund der Freizügigkeit kein Au Pair Visum. Au Pairs, die sich bereits in Deutschland aufhalten oder die bereits ein Au Pair Visum haben, können in der Regel das Au Pair Visum nicht beantragen, da das Au Pair Visum nicht für den Daueraufenthalt gedacht ist (sogenannte vorübergehende Beschäftigung gemäß Teil 3 der Beschäftigungsverordnung (BeschV)).
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Voraussetzungen Au Pair Visum
Gemäß § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 12 BeschV kann für Drittausländer mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache ein Au Pair Visum erteilt werden, wenn die Person unter 27 Jahre alt ist und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt wird. Die Voraussetzungen für das Au Pair Visum sind allerdings in der Praxis deutlich vielfältiger, als es das Gesetz zunächst vermuten lässt. Denn das Au Pair Visum wird überdurchschnittlich viel zur illegalen Einwanderung genutzt (insbesondere aus Georgien, Moldau und Venezuela), weshalb die Behörden einen sehr strengen Prüfungsmaßstab zu Grunde legen (Plausibilitätsprüfung). Die tatsächlichen Voraussetzungen des Au Pair Visums ergeben sich deshalb vor allem aus den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung (BA Zentrale, 5731, INT 24 Seite 98 von 204, Stand: 12/2024). Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei das Arbeitsverhältnis zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie sehr genau. Demgemäß sind die Voraussetzungen für ein Au Pair Visum wie folgt:
Au Pair ist zwischen 18 und 27 Jahre alt (§ 12 BeschV)
Au Pair hat Grundkenntnisse der deutschen Sprache / A1 Sprachkenntnisse (§ 12 BeschV)
In der Familie arbeitet nicht bereits ein Au Pair (2 Au Pair gleichzeitig sind nur zulässig bei mindestens 4 minderjährigen Kindern in der Familie)
Au Pair ist nicht mit der Gastfamilie verwandt (sonst Umgehung der Vorschriften zum Familiennachzug)
In der Gastfamilie ist mindestens ein minderjähriges Kind vorhanden (sonst keine klassischen Au Pair Aufgaben vorhanden)
Au Pair soll in der Gastfamilie klassische familiäre Arbeit leisten (z.B. Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt) und es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass eine reguläre Erwerbstätigkeit stattfindet
In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen (§ 12 BeschV)
Au Pair erhält ein Taschengeld von mindestens 280 Euro netto
Au Pair ist kranken- und unfallversichert (Lebensunterhaltssicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)
Au Pair hat die Möglichkeit, während des Aufenthalts auf Kosten der Gastfamilie an einem Sprachkurs teilzunehmen
Au Pair Einsatz dauert mindestens 6 und maximal 12 Monate; eine erneute Zulassung als Au-pair ist auch bei Nichtausschöpfung der Höchstdauer nicht möglich
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Gastfamilie unzuverlässig ist
Keine Beantragung aus einer Duldung oder einem Schutz nach § 24 AufenthG heraus (widerspräche dem Gedanken des Au Pair Visums als Aufenthaltstitel zum Kulturaustausch)
Behörde übt das Ermessen zugunsten des Antragstellers aus
Gültiger Pass und gesicherte Identität (§ 5 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 AufenthG)
Keine andauernden Ermittlungen/kein anhängiges Strafverfahren gegen den Antragsteller (siehe § 79 Abs. 2 AufenthG)
Kein Ausweisungsinteresse (keine negativen AZR/SIS/VIS-Einträge), keine Sicherheitsgefahr, keine Vorstrafen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AufenthG) und keine Einreisesperre (§ 11 AufenthG)
Keine speziellen Ablehnungsgründe (z.B. § 10 AufenthG) und keine Erlöschensgründe (§ 51 AufenthG) vorhanden
In der Praxis liegt entsprechend der Voraussetzungen der Schwerpunkt der Prüfung vom Au Pair Visum vor allem im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Die öffentlich verfügbaren Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für ein Au Pair Visum sehr hilfreich.
Notwendige Dokumente Au Pair Visum
Die notwendigen Dokumente für ein Au Pair Visum unterscheiden sich ganz erheblich danach, in welchem Land das Au Pair Visum beantragt wird. Insofern liegt ein Schwerpunkt der Dokumentenprüfung beim Au Pair Visum auf der sogenannten Plausibilitätsprüfung, also darauf, wie glaubhaft die Angaben der Antragsteller sind. Da das Au Pair Visum die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt (siehe § 12 BeschV), sind bei der Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) auch die notwendigen Dokumente für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt für die Beantragung des Au Pair Visums eine extra Informationswebsite bereit.
Für die Beantragung des Au Pair Visums sind insgesamt die folgenden Dokumente einzureichen:
Antragsformular (VIDEX-Formular bei Beantragung als Visum im Ausland; bei Antrag als Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde spezifisch je nach Behörde (z.B. Kontaktformular oder Terminbuchung))
Gültiger Reisepass (gültig bis mindestens 3 Monate nach geplanter Ausreise aus Deutschland, der Pass muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein)
Au-Pair Vertrag mit der Gastfamilie nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit
Au-pair-Fragebogen für Gasteltern nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit
Jeweils eine Kopie der Datenseite des Passes/Personalausweises der Gastmutter und des Gastvaters
Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache zu den Beweggründen für die Beantragung des Au Pair Visums
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (meistens durch anerkanntes Sprachzertifikat nachzuweisen)
Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum; Mindestdeckungssumme: 30.000,- € inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)
Sonstige Formalia:
Nur bei Beantragung mit Bevollmächtigtem (z.B. Rechtsanwalt): Vollmacht
bei Beantragung als Visum in einem Land, das nicht das Heimatland ist: gültiger Aufenthaltstitel des jeweiligen Landes
Gebühren für den Aufenthaltstitel
Lichtbild (Passfoto) das den Normen der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 entspricht; siehe dazu auch Musterbilder des Auswärtigen Amts
Abhängig von der Behörde: Datenschutzerklärung/Zustimmung zur Datenverarbeitung
Falls der Name des Ausländers in den vorgelegten Dokumenten vom Namen im Pass abweicht: Urkunde über die Namensänderung
Au Pair Visum online beantragen
Das Au Pair Visum kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt (01/2026) noch nicht online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragt werden. Um das Au Pair Visum zu beantragen, muss deshalb das VIDEX-Formular entsprechend den Hinweisen auf der Website der zuständigen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Konsulat) ausgefüllt und im Termin abgegeben werden. Die Online-Anträge für Au Pair Visum finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaft wie folgt:
→ Au Pair Visum online beantragen aus Kolumbien
→ Au Pair Visum online beantragen aus Venezuela
→ Au Pair Visum online beantragen aus Georgien
→ Au Pair Visum online beantragen aus Madagaskar
Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, kann das Au Pair Visum bei der Ausländerbehörde wie folgt online als Aufenthaltserlaubnis beantragt werden:
→ Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Au-pair in Berlin online beantragen
→ Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Au-pair in München online beantragen
→ Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Au-pair in Hamburg online beantragen
Vorteile Au Pair Visum
Einreise, Aufenthalt und Arbeit in einer Gastfamilie in Deutschland gestattet.
Keine anerkannte Ausbildung nötig, um in Deutschland in einer Gastfamilie zu arbeiten.
Lebensunterhalt durch Aufenthalt bei Gastfamilie gesichert.
Möglichkeit, die deutsche Kultur und Sprache kennenzulernen.
Weg vom Au Pair Visum zur Niederlassungserlaubnis
Das Au-pair Visum ist nicht dazu vorgesehen, in eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, da das Au-pair lediglich als vorübergehender Aufenthalt gedacht ist. Das Au-pair Visum muss also zuvor in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, falls dies möglich ist.
Weg vom Au Pair Visum zur Einbürgerung
Rein theoretisch ist die Einbürgerung mit einem Au Pair Visum möglich, da § 19c Abs. 1 AufenthG und die Beschäftigungsverordnung nicht in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG ausgeschlossen sind. Praktisch handelt es sich beim Au Pair Visum allerdings um einen temporären Aufenthalt, sodass die Behörde sich weigern wird, ein Au Pair Visum für einen so langen Zeitraum zu verlängern, dass eine Einbürgerung möglich wird.
Nächste Schritte Au Pair Visum
Wenn Sie ein Au-pair Visum beantragen wollen ist das wichtigste, dass Sie zunächst eine Gastfamilie suchen, da dies zwingende Voraussetzung für das Au-pair Visum ist. Entsprechende Gastfamilien können Sie über zertifizierte Vermittlungsagenturen finden. Wenn Sie eine Gastfamilie gefunden haben, müssen Sie prüfen, ob Sie auch die weiteren Voraussetzungen für einen Au-pair Aufenthalt in Deutschland erfüllen (z.B. Sprachkenntnisse). Wenn dies der Fall ist, können Sie das Au-pair Visum bei der Botschaft beantragen. Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu den spezifischen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. → Zur Terminbuchung
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Rechtsgrundlage Au Pair Visum
Rechtsgrundlage für das Au Pair Visum ist § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 12 BeschV. Gemäß § 12 BeschV kann die Zustimmung für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden. Auf europäischer Ebene ist Rechtsgrundlage des Au Pair Visums die Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit. Im weiteren Sinne Rechtsgrundlage des Au Pair Visums sind auch die entsprechenden Anwendungshinweise der Bundesagentur für Arbeit.
Wichtige Gesetze Au Pair Visum
Wichtige Urteile Au Pair Visum
Auch Au-Pairs und Studenten können Arbeitnehmer im Sinne des ARB 1/80 sein (EuGH, Urteil vom 24.01.2008, Az. C-294/06).
Häufige Fragen Au Pair Visum
Welches Visum brauche ich als Au-pair?
Um als Au-pair nach Deutschland zu kommen, benötigst du ein spezielles Nationales Visum (D-Visum) zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 12 BeschV). Dieses muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland beantragt werden, sofern du nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammst.
Benötigen Au-pairs ein Visum?
Ob ein Visum erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des EWR und der Schweiz benötigen kein Visum und genießen volle Freizügigkeit nach dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU). Personen aus sogenannten Drittstaaten müssen hingegen zwingend ein Visum beantragen, bevor sie ihre Reise antreten.
Welche Aufenthaltserlaubnis für Au-pair?
Nach der Einreise mit dem nationalen Visum musst du dieses bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen. Diese wird nach § 19c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 12 BeschV erteilt und ist speziell an die Au-pair-Tätigkeit in der vertraglich festgelegten Gastfamilie gebunden.
Wie lange ist ein Au-pair-Visum gültig?
Ein Au-pair-Visum bzw. die anschließende Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des geplanten Verhältnisses ausgestellt, beträgt jedoch höchstens 12 Monate. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum von einem Jahr hinaus ist gesetzlich nicht möglich, und der Status kann innerhalb Deutschlands in der Regel nicht für eine andere ungelernte Tätigkeit verlängert werden.
Au Pair Visum in anderen Glossaren
Das Au Pair Visum ist auch in den folgenden Glossaren zu finden:
Quellen und Einzelnachweise zum Au Pair Visum
(Behördenressourcen und Literatur)
[1] Visumhandbuch, Au-pair, 78. Ergänzungslieferung, Stand: 02/2024
[3] BeckOK AuslR/Klaus, 46. Ed. 1.10.2025, BeschV § 12 Rn. 1-35
[4] Tim Kliebe in Marx, Ausländer- und Asylrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 74
Letzte Aktualisierung: 20.02.2026
Hilfe benötigt? VISAGUARD berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Aufenthaltserlaubnisse. → Zur Terminbuchung
