
Blaue Karte EU
Rechtsanwalt erklärt: Alle Informationen zur Blauen Karte EU gemäß § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
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dass aus Anwaltssicht die häufigsten Probleme beim Thema Blaue Karte Zeitdruck bei der Antragstellung und beim Arbeitgeberwechsel sowie bei Jobverlust sind.
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dass die Blaue Karte grundsätzlich ein sehr dankbarer Aufenthaltstitel ist, da die Blaue Karte im Verwaltungsverfahren häufig sehr privilegiert wird und die Behörden Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte mit Priorität behandeln.
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dass es Sinn macht, einen Anwalt mit der Beantragung der Blauen Karte EU zu beauftragen, wenn das Antragsverfahren möglichst zügig, rechtssicher und ohne Probleme ablaufen soll.
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dass unsere Anwaltskanzlei umfangreiche Beratung und Vertretung zum Thema Blaue Karte EU anbietet. Gerne beantragen wir die Blaue Karte EU für Sie.
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dass mit der Beantragung der Blauen Karte EU durch unsere Kanzlei eine Antwort innerhalb von 48 Stunden nach Anfrage garantiert ist und dass wir einen Premium-Service mit ausgeprägter Dienstleistungsmentalität anbieten.
1. Häufigste Probleme beim Thema Blaue Karte EU
2. Diese Punkte sind besonders wichtig bei der Beantragung der Blauen Karte EU
3. Sollte ich einen Anwalt für die Beantragung der Blauen Karte EU beauftragen?
4. VISAGUARD-Dienstleistungen rund um die Blaue Karte EU
5. Warum VISAGUARD für die Blaue Karte EU?
6. FAQ und Online-Ressourcen zur Blauen Karte EU
1. Häufigste Probleme beim Thema Blaue Karte EU
Aus anwaltlicher Perspektive sind in der Praxis die folgenden Themen besonders relevant bei der Beantragung der Blauen Karte EU:
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Hauptproblem: Antragsteller und Arbeitgeber sind auf eine schnelle Bearbeitung von Blaue Karte-Anträgen angewiesen, damit das Arbeitsverhältnis beginnen kann.
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Schnelle Beantragung: Antragsteller haben Zeitdruck bei der Beantragung der Blauen Karte aus dem 18 Monate Graduate-Visum heraus.
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Jobverlust: Inhaber der Blauen Karte EU verlieren ihren Job und wissen nicht, was danach zu tun ist und welcher Aufenthaltstitel im Anschluss zu beantragen ist (meistens die Chancenkarte).
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Kompliziertes Verfahren: Antragsteller wissen nicht, wie das Antragsverfahren für die Blaue Karte EU funktioniert.
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Neuer Job: Antragsteller wissen nicht wie der Arbeitgeberwechsel mit der Blauen Karte EU funktioniert.
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Universitätsabschluss: Antragsteller wissen nicht, ob ihr Abschluss für die Blaue Karte EU anerkannt ist
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Antragsteller sind sich unsicher, ob ein ausreichender Qualifikationszusammenhang zwischen Job und Studium besteht.
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Niederlassungserlaubnis-Anträge bei Blauer Karte EU werden über Monate nicht bearbeitet.
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Behörden geben keine Hilfe zum Thema Elternnachzug mit der Blauen Karte EU
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Antragsteller wissen nicht, wie eine Blaue Karte EU aus einem anderen EU-Staat in Deutschland anerkannt wird.
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Inhaber der Blauen Karte EU wissen nicht, ob die Blaue Karte EU nach einer Auslandsreise noch wirksam ist.
2. Diese Punkte sind besonders wichtig bei der Beantragung der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte ist ein extrem dankbarer Aufenthaltstitel, da er von den Behörden in der Praxis sehr großzügig gehandhabt wird. Während humanitäre Aufenthaltstitel oder der Familiennachzug von den Behörden oftmals nur langsam oder sogar gar nicht bearbeitet werden, sind die Behörden in der Regel sehr darauf bedacht, Blaue Karte-Anträge zügig und professionell zu bearbeiten. Man trifft deshalb häufig auf viel Kooperationsbereitschaft bei den Behörden, wenn eine Blaue Karte EU beantragt wird. Dementsprechend ist es ratsam, bei der Blauen Karte EU nicht aggressiv vorzugehen (z.B. mit der Untätigkeitsklage), sondern “feststeckende” Verfahren proaktiv behördenintern zu eskalieren. Eine behutsame Vorgehensweise ist bei Blaue Karte-Anträgen oftmals vielversprechender als eine aggressive Vorgehensweise.
3. Sollte ich einen Anwalt für die Beantragung der Blauen Karte EU beauftragen?
Die Beauftragung eines Anwalts macht bei der Blauen Karte vor allem dann Sinn, wenn das Verfahren zügig, problemlos und rechtssicher durchgeführt werden soll. Insofern ist in der Regel bei der Blauen Karte EU kein großer Widerstand der Behörden zu erwarten. Allerdings ist das keine Garantie, dass es nicht zu erheblichen Verzögerungen durch Verwaltungs- oder Kommunikationsfehler kommen kann. Ein Anwalt kann hier sinnvoll sein, um die Voraussetzungen und Dokumente vorab zu überprüfen, direkt mit den Botschaften zu kommunizieren (anwaltliche Vertretung) und Arbeitnehmer und Arbeitgeber proaktiv zu beraten. Im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln steht bei der Blauen Karte EU der Servicegedanke anwaltlicher Dienstleistung sehr im Vordergrund, um das Verfahren reibungslos abzuwickeln.
Die Beantragung einer Blauen Karte EU (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) kostet in der Regel 1.500 - 2.000 Euro netto bei spezialisierten Boutique-Kanzleien.
4. VISAGUARD-Dienstleistungen rund um die Blaue Karte EU
Wir bieten die folgenden Dienstleistungen rund um die Beantragung der Blauen Karte EU an:
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Anwaltliche Vertretung gegenüber den Behörden, um die Blaue Karte EU schnellstmöglich zu erhalten und einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten
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Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, falls dies vom Antragsteller (oder Arbeitgeber) gewünscht ist
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Auswertung, ob Antragsteller alle Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen (Videocall mit den Antragstellern)
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Überprüfung der Dokumente, um zu prüfen, ob die vorhandenen Unterlagen (formell und inhaltlich) für eine Beantragung der Blauen Karte EU ausreichend sind
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Anwaltliche Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und Botschaften (oder Konsulaten), wenn Anträge “feststecken” (z.B. wenn kein Termin verfügbar ist oder die Botschaft nicht mehr antwortet)
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Anfechtungen von Ablehnungsbescheiden vor Gericht, wenn die Blaue Karte EU abgelehnt wurde
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Zeugnisbewertung über die ZAB/Anabin, wenn der Universitätsabschluss für die Beantragung der Blauen Karte EU anerkannt werden muss
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Compliance-Beratung für Arbeitgeber zum Thema Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern mit Blauer Karte EU (inklusive Gestaltung von Arbeitsverträgen)
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Anwaltliche Unterstützung zum Thema Elternnachzug zu Inhabern der Blauen Karte EU
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Anwaltliche Unterstützung zum Thema Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU
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Anwaltliche Unterstützung beim Arbeitgeberwechsel oder Zweckwechsel (z.B. nach Arbeitslosigkeit) mit der Blauen Karte EU
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allgemeine Anwaltsberatung zum Thema Blaue Karte (z.B. zu Erlöschensgründen)
5. Warum VISAGUARD für die Blaue Karte EU?
Die Kanzlei VISAGUARD.Berlin ist besonders auf Arbeitsmigration für hochqualifizierte Fachkräfte spezialisiert. Unsere Anwälte haben als Fachanwälte für Migrationsrecht tausende Blaue Karten beantragt und kennen die spezifischen Stolpersteine und Tücken bei den Behörden. Wir wissen wie, wann und wo Anträge eingereicht werden sollten, wie lange die Bearbeitungszeiten sind und was zu tun ist, wenn ein Antrag mal feststeckt (z.B. weil kein Termin verfügbar ist). Im Zweifel können wir aufgrund unserer Gerichtserfahrung Ihren Anspruch auf Erteilung der Blauen Karte auch vor den Verwaltungsgerichten durchsetzen.
VISAGUARD.Berlin sticht außerdem durch eine außergewöhnliche Servicequalität hervor. Bei uns sind Antragsteller nicht einer von tausenden Fällen, sondern Menschen mit nachvollziehbarem Serviceanspruch. Bei uns sprechen die Antragsteller nicht mit Sekretärinnen oder Verwaltungsmitarbeitern, sondern ein Rechtsanwalt steht jederzeit zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte antworten innerhalb von 48 Stunden, wenn eine Anfrage gestellt wird und stehen auch für Videocalls oder Telefonate jederzeit zur Verfügung. Wir definieren uns nicht nur als spezialisierte Anwaltskanzlei, sondern vor allem als Dienstleister mit exzellentem Serviceanspruch.
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Gerichtsurteile zur Blauen Karte EU
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Die Gleichwertigkeit der Berufsausbildungen liegt nur vor, wenn die Gleichwertigkeit in einem Anerkennungsverfahren von der zuständigen Stelle festgestellt wurde (VG Bremen, Urteil vom 04.11.2021, 4 K 2794/19).
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Der Beruf des Zahnmediziners ist qualifikationsangemessen für eine Tätigkeit als Prokurist (Sächsisches OVG, Urteil vom 11.2.2021, 3 A 973/19, juris, Rn. 27 ff).
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Für eine ihrer Qualifikation angemessene Ausbildung reicht es aus, wenn die Fachkraft mit akademischer Ausbildung unabhängig von der Fachrichtung des Studiums die mit der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für ihre Beschäftigung zumindest teilweise oder mittelbar benötigt (OVG Bautzen, Urteil vom 11.02.2021 - 3 A 973/19).
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Blaue Karte EU und Niederlassungserlaubnis schließen sich nicht aus, sondern können nebeneinander erteilt werden (VG Dresden, Urteil vom 19.11.2020 - 3 K 1477/18).
FAQ Blaue Karte EU (Übersicht)
Welche Fallkonstellationen sehen auf den ersten Blick nach einer unkomplizierten Blauen Karte EU aus, entwickeln sich in der Praxis aber besonders häufig zu Problemfällen?
Problematisch sind grundsätzlich Fälle in Afrika und Asien. Auch eine kleine oder unbekannte Universität kann für die Anerkennung problematisch sein. Auch exotische Vergütungsmodelle (etwa variable Vergütung) können ein Problem darstellen.
Welche Fehler machen Arbeitgeber bei der Vorbereitung einer Blauen Karte EU am häufigsten, obwohl sie bereits Erfahrung mit internationalen Fachkräften haben?
Teilweise werden die Verfahrenszeiten unterschätzt oder es werden Anträge direkt in Deutschland gestellt oder die formellen Voraussetzungen wie etwa die Anerkennung werden nicht ordentlich geprüft.
Welche Unterschiede beobachten Sie bei der Bearbeitung von Blaue-Karte-Anträgen zwischen verschiedenen deutschen Botschaften oder Ausländerbehörden?
Die Bearbeitungszeiten und die formellen Anforderungen unterscheiden sich ganz erheblich von Behörde zu Behörde.

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